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Auch in Deutschland

24. November 2009

7292 Mal wurde 2008 eine Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Deutschland gemeldet. Die Dunkelziffer soll bis zu hundertfach höher liegen. Rechtsstaat und Sozialverbände versuchen den misshandelten Frauen zu helfen.

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Symbolbild Vergewaltigungsopfer (Foto: DPA)
Bild: PA/dpa

In den Großstädten Berlin, Köln und Frankfurt am Main entstanden 1976 die ersten Frauenhäuser. Sie sind letzte Zufluchtsorte für Frauen, die vor ihren gewalttätigen Männern geflohen sind.

Vor der Flucht steht eine zum Teil unaussprechliche Leidensgeschichte. Mittlerweile gibt es rund 360 Häuser im ganzen Land. Das Angebot wird angenommen: Jährlich suchen rund 40.000 Frauen zum Teil mit ihren Kindern Schutz im Frauenhaus.

Normalfall Gewalt

Das Bundesfamilienministerium hat bereits im Jahr 2004 eine repräsentative Studie herausgegeben, in der es heißt, dass "rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt - oder auch beides - in der Beziehung mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt haben". Die Übergriffe reichen von einer Ohrfeige über Waffengewalt bis zur Vergewaltigung. Oft ist der Täter dabei alkoholisiert.

Besonders gefährdet seien demnach Frauen, die sich von ihrem Mann oder Freund trennen wollen, oder bereits als Kind misshandelt wurden. Sie leben mit den alltäglichen Schlägen und Beschimpfungen.

Villenhaushalt oder Hinterhof

Symbolbild Vergewaltigung (Foto: Irani)

Misshandlungen von Frauen seien kein Problem am Rande der Gesellschaft, betonte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor zwei Jahren. Denn diese Form von Gewalt finde in allen Schichten statt und - mehr als wir es uns klar machten - im häuslichen Bereich insbesondere durch den Partner.

Besonders dramatisch sei, dass in 60 Prozent der Fälle Kinder im Haushalt seien, die lebenslang tiefe Narben davon behielten.

Doch nicht nur die Kinder, auch die Frauen erkranken oft schwer, nicht selten chronisch.

Der Schläger geht

Als das Thema häusliche Gewalt nicht mehr wegdiskutiert oder zu einer Randerscheinung gemacht werden konnte, wurde im Jahr 2002 das Gewaltschutzgesetz eingeführt. Es besagt in aller Kürze: Wer schlägt, der geht! Eine misshandelte Frau kann gerichtlich durchsetzen, dass der Schläger die gemeinsam genutzte Wohnung nicht mehr betreten darf - zeitlich befristet oder dauerhaft.

Frühwarnsystem Arztpraxis

Eine besondere Rolle bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen kommt den Ärzten zu. Sie sind die ersten, die Kontakt zu den Opfern haben. Auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird medizinisches Personal, insbesondere in hausärztlichen und gynäkologischen Praxen, für das Problem der häuslichen Gewalt sensibilisiert.

Den ersten Schritt zum Ausbrechen aus der Gewaltspirale müssen allerdings nach wie vor die Frauen selber gehen.

Autorin: Petra Nicklis

Redaktion: Kay-Alexander Scholz