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Wer verdient was?

Monika Dittrich4. Juli 2007

Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zu den Nebenjobs von Bundestagsabgeordneten. Beobachter mutmaßen, dass die Parlamentarier wohl endgültig ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offen legen müssen.

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Abgeordnete im Bundestag, Quelle: AP
Abgeordnete im BundestagBild: picture-alliance/dpa

Etwas mehr als 7000 Euro erhält jeder Bundestagsabgeordnete als monatliche Aufwandsentschädigung, als so genannte Diät. Doch viele Parlamentarier haben am Monatsende bedeutend mehr Geld auf dem Konto - weil sie noch einen anderen Beruf ausüben, weil sie Beraterverträge haben oder sonstige Honorare bekommen. Solche Nebenjobs können die Unabhängigkeit der Abgeordneten gefährden, hatte das Parlament vor zwei Jahren selbst entschieden - und sich einen Verhaltenskodex verordnet. Der sieht vor, dass die Abgeordneten alle Einkünfte und Tätigkeiten offen legen müssen.

Richter des Zweiten Senats des BVerfG, Quelle: AP
Richter des Zweiten Senats des BVerfGBild: AP

Doch das passt nicht allen Parlamentariern. Neun haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Transparenzpflicht geklagt, am Mittwoch (3.7.07) wird das Urteil verkündet. Einer der Kläger ist Hans-Joachim Otto. Der FDP-Abgeordnete ist Rechtsanwalt und Notar, gemeinsam mit drei Partnern betreibt er eine Kanzlei in Frankfurt am Main. Seinen Beruf wollte er für die Politik aber nicht aufgeben. Denn der sei das beste Mittel, um die Unabhängigkeit eines Abgeordneten zu stärken. "Und übrigens auch ein sehr gutes Mittel dafür, Praxiskontakte zu haben", sagt Otto. "Wir brauchen nicht immer mehr Berufspolitiker, sondern wir brauchen mehr Menschen, die auch berufliche Erfahrung haben, die Lebenserfahrung haben und die unabhängig sind."

Unabhängigkeit in Gefahr?

Diese Unabhängigkeit sieht Otto in Gefahr - und zwar durch den Verhaltenskodex des Bundestages. Danach müssen die Abgeordneten alle Nebenjobs angeben und beziffern, wie viel sie im Monat nebenbei verdienen. Nach Ansicht von Hans-Joachim Otto ist das ein Nachteil für Freiberufler und Unternehmer, weil sie damit auch Informationen über private Geschäftspartner preisgeben müssten.

Volker Beck (Archivbild), Quelle: dpa
Volker Beck (Archivbild)Bild: AP

Volker Beck von den Grünen hat für diese Argumente kein Verständnis. Wenn im Dunkeln bliebe, womit Abgeordnete nebenbei ihr Geld verdienten, sei nicht mehr klar, ob sie in der Politik ausschließlich ihrem Gewissen folgten. "Aber der Bürger soll sich natürlich auch schon ein Bild machen können, ob der oder die Abgeordnete, die er gewählt hat, tatsächlich im Mittelpunkt ihres beruflichen Lebens das Mandat stehen hat oder ob das Mandat nur angenehmer Nebenerwerb ist oder politische Dekoration einer sonstigen Tätigkeit", sagt Beck. "Darüber dürfen sich die Bürger dann auch einen Kopf machen und uns sagen: Nebenerwerbsabgeordnete wollen wir auch nicht."

Verhinderung von Korruption

Es gehe nicht um Sozialneid und auch nicht darum, Nebenjobs zu verbieten. Transparenz sei aber wichtig - zur Vorbeugung gegen Korruption, so Volker Beck. Wenn es etwa im Parlament um Nichtraucherschutz gehe, müsse die Öffentlichkeit wissen, wenn ein Abgeordneter für die Zigarettenindustrie arbeite.

Der FDP-Politiker Hans-Joachim Otto allerdings bezweifelt, ob dafür tatsächlich alle Nebentätigkeiten veröffentlicht werden müssen. Er plädiert für eine Unterscheidung zwischen Nebenjobs, die das parlamentarische Mandat beeinflussen können und der herkömmlichen beruflichen Tätigkeit. "Also der Abgeordnete, der ins Parlament kommt, in den Umweltausschuss, und dann einen Beratungsvertrag von einem Windenergieunternehmen bekommt - solche Fälle haben wir", räumt er ein. "Das muss natürlich offenbart werden. Aber wenn ich als Notar einen Wohnungskaufvertrag beurkunde - wen geht das etwas an?"

Doch selbst wenn Hans-Joachim Otto diese Informationen bald preisgeben muss, sein Bundestagsmandat will er trotzdem nicht niederlegen. Das Gesetz über die Nebeneinkünfte sei ja schließlich nicht von Gott gemacht - dann gehe es eben darum, gegen diese Regelung zu kämpfen und sie zu ändern.