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Wer wagt – gewinnt?

9. Januar 2002
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Das Verhalten eines Siegeners ist für die Polizei an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Der Gauner erstattete eine Diebstahlanzeige für ein erschwindeltes Auto. Der 37-Jährige hatte beim Kauf nicht eine Mark bezahlt und wunderte sich, als der Wagen nach einer Reise nicht mehr da war. Wie sich herausstellte, hatte der geprellte Händler das Auto wieder abgeholt.

Die Polizei bestellte den "Bestohlenen" zur Vernehmung ein und überreichte dabei gleich einen Haftbefehl, da er nach einer Anzeige des Händlers nicht zu einem Gerichtstermin erschienen war. Dann stellte sich außerdem noch heraus, dass der Schwindler einen gestohlenen und gefälschten Führerschein in der Tasche hatte. Die eigene Fahr-Erlaubnis war ihm mehrfach abgenommen worden. Kaum ins Gewicht fiel hingegen die Tatsache, dass der Gauner zum Termin mit einem Auto vorfuhr.