1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Werbung nur in Englisch künftig verboten

4. Dezember 2001

– Budapester Parlament billigt Gesetz zum Schutz der ungarischen Sprache

https://p.dw.com/p/1SAT

Budapest, 4.12.2001, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch

Das ungarische Parlament stimmte vergangene Woche wichtigen Anträgen zu.

Darunter befinden sich das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche, der Antrag zur Modernisierung der Streitkräfte und die Regelung "Zum Schutz der ungarischen Sprache". Das Antiterrorgesetz wurde mit 290 Ja - bei zwei Gegenstimmen und 14 Enthaltungen angenommen.

Die Regierung kann dank der neuen Rechtslage wirtschaftliche Restriktionen gegen andere Länder oder deren Vertretungen verabschieden, die Terrorismus unterstützen. Das damit verbundene Geldwäschegesetz schafft unter anderem anonyme Konten ab. Auch auf dem Wertpapiermarkt wird für Transparenz gesorgt: Es muss eindeutig klar gestellt werden, wer konkret hinter den Transaktionen steht.

Geldwäsche erfolge oft durch Mittelsmänner, steht im Begründungsteil des Paketes zu lesen. Über alle wichtigen Ein- und Auszahlungen werden die Behörden unterrichtet. Der Gesetzgeber erhofft sich davon, im Bedarfsfall den Weg eines abgehobenen Betrages verfolgen zu können. Es ist ferner gut zu wissen: Bei Ein-und Ausreisen muss an der Grenze deklariert werden, falls das mitgeführte Bargeld die Grenze von einer Million Forint in ungarischen Scheinen oder in einer anderen Währung überschreitet.

Von den Veränderungen sind auch Wechselstuben betroffen. Ab dem 1. Januar 2002 können sich nur Geldinstitutionen oder von ihnen beauftragte Agenturen mit Geldwechsel beschäftigen. Dazu bedarf es einer Genehmigung der Staatlichen Bankaufsichtsbehörde. Nach Inkrafttreten der Verordnungen müssen sich ganze Berufssparten der Finanzdienstleister, betroffene Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare und Buchprüfer auf eine wesentlich strengere Auslegung der Vorschriften einstellen. Angekündigt wurden zudem weitere Maßnahmen, um einer Geldwäsche vorzubeugen.

Von der anderen gesetzlichen Veränderung, die die Stellung der ungarischen Sprache betrifft, werden viele Wirtschaftstreibende betroffen sein. Fremdsprachige Werbetexte und Logos müssen ab Januar 2003 zweisprachig zu lesen sein, das heißt auch auf Ungarisch. Das Gesetz sei wegen "unerwünschter Einflüsse von Fremdsprachen durch die Globalisierung" notwendig, heißt es im Originaltext. Die Auswüchse seien in der Wirtschaft am prägnantesten aufzufinden, deshalb seien hier staatliche Maßnahmen angebracht. Dabei gehe es nicht darum, ein Verbot auszusprechen, sondern es soll der ergänzende Charakter zur Geltung kommen.

Die Regelungen sind weitgreifend: Informationen in Schaufenstern, Namen der Geschäfte und Läden sowie Hinweise für die Kundschaft müssen auch auf Ungarisch deklariert sein. Eine Ausnahme gibt es bei der Bezeichnung der Unternehmen, diese können ihren Namen behalten. Das Gesetz ist auch bei Mitteilungen in öffentlichen Verkehrsmitteln anzuwenden. Fremdsprachige, aber gängige Ausdrücke werden von der Vorschrift verschont. Bei Werbespots werde zudem eine dreimonatige Umstellungsfrist eingeräumt und bei Aufschriften muss die Korrektur erst nach einem Jahr erfolgen.

Das Gesetz bezieht sich ebenfalls nicht auf die Bezeichnungen in den Sprachen der 13 Minderheiten in Ungarn, falls es im Ort eine Selbstverwaltung der Nationalitäten gibt. Der Kommune und dem Verbraucherschutz werden Kontrollrechte eingeräumt und bei Nichteinhaltung der Vorschriften droht eine Geldstrafe.

Das Parlament wird am 10. Dezember zu seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten zusammentreten. (fp)