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Bestechliche Journalisten?

6. März 2012

Rabatte und Gefälligkeiten - Ex-Bundespräsident Wulff hat einige davon angenommen. Das haben vor allem Journalisten zutage gebracht. Doch die profitieren oft selbst von Rabatten.

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Presseausweis © Alterfalter #25970264 -
Presseausweis SymbolbildBild: Fotolia

Wer einen Neuwagen kauft oder eine Flugreise bucht, der kann viel Geld sparen, wenn er seinen Presseausweis vorlegt. Unterhaltungselektronik und Kosmetik, Haushaltswaren oder Baubedarf - es gibt tausende Produkte und Dienstleistungen, die für Journalisten günstiger angeboten werden. Jeder kann eine Bahnfahrkarte für die Hälfte des Normalpreises erwerben, wenn er zuvor eine "BahnCard 50" gekauft hat. Journalisten allerdings bezahlen für diese Rabattkarte nur halb soviel.

Oder besser gesagt: Sie haben nur halb soviel bezahlt, denn damit ist es nun vorbei. Auch ich habe am Samstag einen Brief von der Bahn bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass es die Journalistenvergünstigung für die BahnCard nicht mehr geben wird. Das Unternehmen hat, heißt es in dem Brief, diesen Rabatt geprüft und hält ihn nicht mehr für zeitgemäß.

Berlin: Vor der gläsernen Kuppel des Reichstages, Sitz des Deutschen Bundestages, fährt ein Intercity ICE der Deutschen Bahn, aufgenommen am 13.07.2004 (Illustration zum Thema Verkehrspolitik).
Die Bahn hält Presserabatte für nicht mehr zeitgemäßBild: picture-alliance/dpa

Die Bahn ist nicht das einzige Unternehmen, das Journalisten zuvorkommender behandelt als viele andere Kunden. Im Internet kann man genau einsehen, welche Firmen Presserabatte einräumen. Wer sich da nichts entgehen lassen möchte, kann sich auch einen Newsletter bestellen, der ihn auf dem Laufenden hält.

Reklame und Bestechung

Doch warum räumen viele Anbieter überhaupt Presserabatte ein? Zum einen versprechen sich manche dadurch eine "gute Presse", sie versuchen also, Journalisten zu bestechen. Zum anderen werden Medienmacher als sogenannte Multiplikatoren betrachtet, deren private Konsumentscheidungen vielleicht Vorbild sein könnten für andere. Rabatte sind also gleichzeitig eine PR-Investition wie auch ein Marketing- oder Werbeinstrument.

Presserabatte in dem heute zu beobachtenden Ausmaß gibt es erst seit rund elf Jahren. 2001 wurde das bis dahin geltende Rabattgesetz reformiert. Seither können erhebliche Vergünstigungen auch für private Zwecke eingesetzt werden und nicht nur im rein geschäftlichen Kontext, wie zuvor. Die Zahl der Rabattangebote für bestimmte Gruppen, darunter eben auch für Journalisten, ist nach dieser Änderung explosionsartig angestiegen.

Budget savings for travel © Albachiaraa #19946388
Ob beruflich oder privat: Beim Reisen lässt sich Geld sparenBild: Albachiaraa - Fotolia.com

Und wozu das Ganze?

Weder eine improvisierte Umfrage unter Kollegen noch eine ausgedehnte Recherche konnte einen Grund zu Tage fördern, warum es Presserabatte überhaupt geben muss. Ein objektiver Grund von gesellschaftlicher Relevanz ist dabei jedenfalls nicht herausgekommen.

Für viele freiberufliche Journalisten ist es allerdings ärgerlich und in manchen Fällen nicht zumutbar, wenn sie für ein Buch, das sie besprechen oder ein Konzert, zu dem sie eine Kritik schreiben, Buch oder Eintrittskarte erst kaufen müssen. Bei der Diskussion über das Ende der vergünstigten BahnCard für Journalisten wies eine Teilnehmerin in einem Internetforum darauf hin, dass diese Entscheidung gerade freiberufliche Journalisten hart treffen wird: Die Erhöhung der Reisekosten würde das meist karge Honorar des Freiberuflers noch einmal deutlich schmälern.

Die Fassade des Hotels Adlon, fotografiert am Montag, 22. Oktober 2007 in Berlin. Das Berliner Luxushotel wurde am 23.Oktober 1907 eroeffnet. Am 29. Oktober wird im Hotel Adlon das Jubilaeumsfest "100 Jahre Adlon" gefeiert. (AP Photo/Miguel Villagran)---The Hotel Adlon is pictured on Monday, Oct.22, 2007, in Berlin, Germany. The prestigious luxury hotel was opened hundred years ago on Oct.23, 1907. (AP Photo/Miguel Villagran)
Meist hat ein Anderer die Rechnung bezahlt, wenn ein Journalist auf Dienstreise in einem exklusiven Hotel absteigtBild: AP

In der Grauzone

Es gibt Ressorts, die besonders dem Vorwurf ausgesetzt sind, Vergünstigungen anzunehmen: Der Reisejournalismus etwa. Eine Nacht im Luxushotel oder eine exklusive Fernreise sind ein teures Vergnügen. Ein freiberuflicher Journalist kann sich das meist nicht leisten, es sei denn, seine Redaktion kommt für die Kosten auf. Oder: Der Journalist ist vom Veranstalter eingeladen worden. Das ist ebenfalls eine Vergünstigung, die anderen Menschen normalerweise nicht gewährt wird.

Wenn ein Automobilhersteller zur Präsentation eines neuen Modells Dutzende von Journalisten in ein Luxushotel in Dubai einlädt, obwohl er das genauso gut auch in Baden-Württemberg hätte machen können, ist das ein ähnlicher Fall. Dem Konzern geht es offensichtlich darum, sich bei den Pressevertretern in ein gutes Licht zu setzen. Mit Business-Class-Flügen und Übernachtungen in Vier-Sterne-Hotels wollen sie Journalisten unter Druck setzen, möglichst positiv über die Firma und ihr Produkt zu schreiben. Es liegt dann beim Journalisten, der sanften Erpressung nachzugeben oder objektiv zu bleiben.

Ein Angler läuft über den Sandstrand des Paradise Beach an der Südküste der Insel Upolu in Samoa. Upolu ist neben Savaii die größte Insel des Inselstaats Samoa im südwestlichen Pazifik. Samoa umfasst den westlichen Teil der Samoainseln und ist auch als Westsamoa bekannt.(Undatierte Aufnahme)
Auch von Traumstränden dürfen sich Journalisten nicht verführen lassenBild: picture-alliance/DUMONT Bildarchiv

Stete Gewissenserforschung

Kann ein Journalist einen Rabatt nutzen, solange es ihn in seiner beruflichen Objektivität nicht beeinträchtig? Wäre es nicht konsequenter, überhaupt keinen Presserabatt in Anspruch zu nehmen? Benno H. Pöppelmann, Justiziar der Journalistengewerkschaft DJV, sieht Rabattannahmen grundsätzlich kritisch. Im Gespräch mit der Deutschen Welle sagte er, der DJV habe die BahnCard für Journalisten bei ihrer Einführung deshalb auch nicht beworben. Journalisten sollten Vergünstigungen "nur ausnahmsweise" in Anspruch nehmen und nur zu dienstlichen Zwecken.

Im Pressekodex des Deutschen Presserats heißt es unter Ziffer 15: "Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar." Dieser Satz ist aber, gerade in Bezug auf Journalistenrabatte, nicht gerade eindeutig und wird kontrovers ausgelegt. Die Journalistenvereinigung "Netzwerk Recherche" formuliert das knapper und eindeutiger: "Journalisten verzichten auf jegliche Vorteilsnahme und Vergünstigung."

Autor: Dirk Kaufmann
Redaktion: Klaus Jansen