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Wie Brüssel die EU durch Richtlinien regiert

Andreas Noll10. November 2003

Die Europäische Union wächst und gedeiht prächtig, sagen ihre Befürworter. Kritiker meinen dagegen: Die EU-Behörden wuchern und ziehen immer mehr Macht an sich.

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Brüssel will: <br> Keine Werbung für Zigaretten!Bild: AP

Ob es um den Krümmungsgrad von Bananen geht, den grenzüberschreitenden Verkauf von Autos oder Schutzbestimmungen für Chemikalien - Brüssel, so die häufige Kritik, zieht immer mehr Kompetenzen an sich, will alles in Europa einheitlich regeln und wird zusehends zu einem unkontrollierbaren Moloch. Doch wie kommen die europäischen Gesetze eigentlich zustande? Und wie können die Mitgliedstaaten sich gegen unliebsame Gesetze wehren?

Das Beispiel der Tabak-Werbe-Richtlinie veranschaulicht, wie die EU aus Brüssel in das Leben in den einzelnen Ländern eingreift – von Lissabon bis Frankfurt/Oder. Tabak-Werbung wird von der EU immer stärker in die Zange genommen. Seit über zehn Jahren ist sie schon im Fernsehen verboten. Doch der EU-Kommission genügt das nicht.

Machtinstrument: EU-Richtlinie

David Byrne, der als EU-Gesundheitskommissar den Zigaretten den Kampf angesagt hat, ist wie sein Vorgänger davon überzeugt, dass Zigaretten-Werbung einen großen Einfluss auf die Konsumenten ausübt. Er möchte sie darum am liebsten europaweit verbieten. Möglich ist das mit einer so genannten EU-Richtlinie: Sie ist für alle Mitgliedstaaten bindend und das Machtinstrument der Europäischen Kommission in Brüssel.

Zu den Kritikern des Richtlinien-Eifers der Eurokraten gehört der Leiter des saarländischen Europa-Instituts, Torsten Stein. "Wir sehen, dass ein gewisser Trend da ist, immer mehr an sich zu ziehen", meint er. "Viele sagen auch in dem Zusammenhang: Wenn das jetzt mit den Tabakprodukten klappt, dann ist das nächste die Werbung für Alkohol, dann kommen schnelle Autos ... und dann kommen wir allmählich in eine europäische Verbots-Gemeinschaft rein."

Tauziehen

Die ersten Versuche, Tabak-Werbung in Europa generell zu verbieten, hat die EU-Kommission Anfang der 1990er Jahre gestartet. Zunächst scheiterte sie damit am Widerstand der Mitgliedstaaten. Denn die Minister müssen einer Richtlinie im Ministerrat genauso zustimmen wie die Abgeordneten im Europäischen Parlament - erst danach kann ein europäisches Gesetz in Kraft treten. Diese doppelte Zustimmung erhielt die Richtlinie erst im Sommer 1998 - sowohl im Parlament als auch im Ministerrat stimmte eine Mehrheit für ein generelles Tabak-Werbe-Verbot.

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
Europäischer Gerichtshof in LuxemburgBild: AP

Deutschland und Österreich legten allerdings ihr Veto ein. Ihre Argumentation: ein generelles Tabak-Werbeverbot - von Aschenbechern über Kino-Werbung bis hin zu Plakat-Wänden - könne die EU gar nicht erlassen. Dafür sei sie nicht zuständig, sondern die Nationalstaaten, weil derartige Werbung nicht grenzüberschreitend sei. Deshalb reichte die deutsche Regierung Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Luxemburg) ein und bekam Recht.

Hartnäckige Kommission

Während in Berlin, bei den Tabakkonzernen und der Werbewirtschaft die Sekt-Korken knallten, bereitete sich die EU-Kommission schon auf den nächsten Schritt vor. Sie legte eine neue Richtlinie vor, die die Kritik berücksichtigte.

Am 2. Dezember 2002 stimmte die Mehrheit im Ministerrat für die neue Vorlage des Gesundheitskommissars. Deutschland stimmte freilich wieder dagegen, diesmal unterstützt von Großbritannien. Die Briten lehnten die Richtlinie allerdings aus ganz anderen Gründen ab: sie ging ihnen nicht weit genug.

Deutscher Widerstand

Die nächste Runde im Ringen um das Tabak-Werbe-Verbot hat bereits begonnen. Im September reichte die Bundesregierung auch gegen die überarbeitete Richtlinie Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Die Entscheidung in Luxemburg fällt aber vermutlich erst Anfang 2005.

Das Beispiel der Tabak-Werbe-Richtlinie zeigt: Wenn sich die Eurokraten in Brüssel und die Regierenden der einzelnen Länder einig sind, kann Brüssel seine Macht schnell ausweiten. Stellt sich ein Land quer, kann es Jahre dauern, bis ein Ergebnis vorliegt.