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Viel oder wenig Druck auf Abgeordnete?

6. Juli 2011

Ein Bundestagsabgeordneter wird durch seine Wahl Teil des Verfassungsorgans Bundestag. Dennoch ist er niemandem untergeordnet und "an Aufträge nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen". Ist er dennoch frei?

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Stimmabgabe im Bundestag (Foto: AP)
Bild: AP

Der Bundestagsabgeordnete bekleidet ein hohes öffentliches Amt, ohne jedoch ein Beamter zu sein. Er ist "Repräsentant des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen" – so steht es im Artikel 38 des Grundgesetzes. Doch in der Realität laufen die Dinge dann meist anders, denn über Fraktionszwänge und Parteibeschlüsse kann sich auch ein "freier" Bundestagsabgeordneter nicht ohne weiteres hinwegsetzen. Auch wenn sich ein Fraktionszwang in keiner offiziellen Vorschrift finden lässt, denn das würde ja auch gegen den zitierten Grundsatz der Gewissensfreiheit verstoßen.

Jene Debatten und Abstimmungen, bei denen die Fraktionsführungen ausdrücklich die freie Entscheidung eines jeden Abgeordneten befürworten, werden gerne als Sternstunden des Bundestags bezeichnet. Eine einheitliche Parteilinie gibt es in diesem Fall nicht.

Disziplin siegt über das freie Mandat

Rupert Scholz (Foto: dpa)
Rupert Scholz: 'Fraktionszwänge wären verfassungswidrig'Bild: picture-alliance/dpa

Eine solche Entscheidung war die Abstimmung über den Sitz von Bundestag und Bundesregierung nach der deutschen Wiedervereinigung. Quer durch die Parteien standen sich die Befürworter Bonns und Berlins am 20. Juni 1991 gegenüber. Am Ende entschieden 17 Stimmen mehr für Berlin als künftige Hauptstadt Deutschlands. Ohne Fraktionszwang wurde der politische Umzug nach Berlin beschlossen. Doch das war eine Ausnahme - in der Regel siegt die Disziplin über das freie Mandat. Aber es gebe eine gewiße Fraktionsdisziplin, "im Sinne von Empfehlungen der Mehrheit der Fraktionsführungen, vermittelt an die einzelnen Abgeordneten", erklärt der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU).

Jürgen Falter (Foto: dpa)
Jürgen Falter: 'Abgeordnete können gemobbt werden'Bild: picture-alliance/dpa/dpaweb

Schließlich gibt auch das Grundgesetz den Parteien eine herausgehobene Bedeutung. In Artikel 21 heißt es: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Aus dieser Mitwirkung ist in der gesellschaftlichen Wirklichkeit längst eine entscheidende Rolle geworden. Auch die Abgeordneten verdanken ihre Entsendung in den Bundestag zum großen Teil ihrer Partei, deren Wahlvorschlägen die Wähler zugestimmt haben. Stimmen Abgeordnete gegen die Linie der Fraktion ist von Abweichlern die Rede. Folgen für die so Geschmähten bleiben nicht aus. Der Mainzer Politologe Jürgen Falter berichtet, welche Möglichkeiten die Fraktionen hätten, um den Abweichler "auf Linie" zu bringen:

"Die können gemobbt werden, sie können sozial isoliert werden, sie können aus Ausschüssen zurückgezogen werden oder von wichtigen Ämtern entbunden werden." Das schlimmste Disziplinierungsinstrument der Partei sei, dass die Kandidaten bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr aufgestellt würden. Dies wäre gleichbedeutend mit dem Ende ihrer politischen Karriere, sagt Falter.

Die Grünen entzweit über Afghanistan-Mandat

Abstimmung im Bundestag (Foto: dpa)
Stimmabgabe im BundestagBild: picture-alliance/ dpa

Beispiele für umstrittene Partei- und Fraktionsbeschlüsse gibt es genug. Im Herbst 2007 zerbrechen sich die Abgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen den Kopf über die Zustimmung zum deutschen Afghanistan-Mandat. Gegen den Willen des Vorstandes beschließen die Abgeordneten, dass man dem Mandat nicht zustimmen wolle, obwohl es auch eine Mehrheit für die Fortsetzung des deutschen Einsatz in Afghanistan gibt. Kurz vor der Entscheidung spricht sich jedoch die Fraktionsführung dafür aus, "keinen Druck" auf die Abgeordneten auszuüben. Es sollte eine "freie Entscheidung" sein.

Die Macht von Parteiführungen, besonders bei Regierungsfraktionen, kann bei solchen Entscheidungen groß sein. Regierungen sind nur dann stabil, wenn sie sich auf die Zustimmung "ihrer" Abgeordneten verlassen können. Doch selbst bei Kanzlerwahlen fehlen immer wieder vereinzelt Stimmen aus den eigenen Reihen – und manchmal kommen unerwartete Stimmen aus den Reihen der Opposition hinzu.

Gewissen darf nicht käuflich sein

Auch bei namentlichen Abstimmungen bleibt der Zielkonflikt zwischen Parteigebundenheit und Gewissensfreiheit. Zu wissen, wer für was gestimmt hat, erhöht die Transparenz – erzeugt zugleich Druck auf die Gewissensfreiheit der Abgeordneten. Die weitgehende Transparenz über die Einkünfte der Abgeordneten fördert aber die Gewissensfreiheit - schließlich sollte das Gewissen nicht käuflich sein.

Autor: Jochen Vock/Arne Lichtenberg
Redaktion: Nicole Scherschun