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Grenzwerte für Legal Highs

Gudrun Heise15. Januar 2015

Sie heißen Legal Highs, sind aber Drogen und gefährlich. Häufig enthalten sie synthetisch hergestelltes Haschisch. Jetzt gibt es Grenzwerte für die Stoffe mit den irreführenden Bezeichnungen.

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Legal Highs im Landeskriminalamt Mainz (Foto: picture-alliance).
Bild: picture-alliance/dpa/Fredrik von Erichsen

"Kräutermischung", "Badesalz" oder "Lufterfrischer" - dahinter verbergen sich oft sogenannte Legal Highs. Eine meist unverdächtige Bezeichnung, die den eigentlichen Zweck der Produkte - den Konsum - verheimlicht und rechtliche Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes oder des Arzneimittelgesetzes umgeht.

Legal Highs enthalten künstliches Haschisch und sind wesentlich gefährlicher als der Name erahnen lässt. Ihre Wirkung wird oft falsch eingeschätzt, denn meistens ist gar nicht nachzuvollziehen, was denn nun wirklich drin ist.

Kein berauschendes Urteil ?

Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) Grenzwerte für den Handel und den Konsum festgelegt. Die liegen bei einigen Wirkstoffen schon bei zwei Gramm. Die niedrige Dosis zeigt, wie gefährlich diese Drogen sein können. Wird die Menge überschritten, erhöht das die Strafe.

"Das besondere am Urteil des BGH ist, dass nun zum ersten Mal Grenzwerte darüber festgelegt worden sind, was genau als geringe Menge gilt", sagt Bernd Werse vom Drug Research Centre in Frankfurt. Aber, so der Experte weiter, das sei auch ein sehr spezielles Urteil, da es auf einem konkreten Fall aus Bayern basiere. "Der Händler hatte Drogen in seinem Programm, die dem Bundesbetäubungsmittelgesetz unterlagen. Der Handel damit ist verboten." Das trifft im Allgemeinen auf "Kräutermischungen" nicht zu. Denn diese wiederum gelten nach europäischem Recht nicht als Arzneien.

Für ihn sei das Urteil nicht besonders spektakulär, betont Werse. Eine vernünftige Sache sei es zwar, aber schwierig zu definieren: Was genau ist eine geringe Menge? "Für die Händler wird das Urteil kaum relevant sein, denn die meisten handeln eben nicht mit Stoffen, die eindeutig verboten sind."

Die Mischung macht's

Cannabis Pflanze Marihuana (Foto: feuillage de canabis © Unclesam).
Die natürliche Cannabispflanze wirkt positiv auf verschiedene KrankheitenBild: Fotolia/Unclesam

Vor etlichen Jahren war Legal Highs ein Sammelbegriff für Drogen, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt worden waren. Dazu konnten auch pflanzliche Drogen gehören. Heute geht es allerdings meist um synthetische Stoffe und die können aus allen Drogenklassen stammen: Von Cannabis- oder Ecstasy-ähnlichen über Speed bis hin zu Opiat-ähnlichen Substanzen.

"Diese künstlichen Stoffe sind gefährlicher weil sie den Rezeptor stärker blockieren und dadurch zu wesentlich schwereren Nebenwirkungen führen können als das bei THC der Fall ist", so Werse. THC, Tetrahydrocannabinol, zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist der Bestandteil von Cannabis, der einen Rausch bewirkt. Legal Highs können zu Angstzuständen führen, zu Muskelkrämpfen oder Herzrasen.

Ein Fass ohne Boden

Es ging auch darum abzuwägen, wie stark die pharmakologische Wirksamkeit der Drogen ist und wie viele Konsumeinheiten man beispielsweise mit zwei Gramm erzielen kann, denn das beeinflusst das Strafmaß.

Die angepriesenen Kräutermischungen bestehen meistens aus getrockneten Pflanzen. Dabei weiß man nicht so ganz genau, wie die Zusammensetzung ist. Aber sie haben keinerlei Wirkung. Diesen Mischungen werden dann synthetische Cannabinoide beigefügt. "Von denen gibt es unglaublich viele verschiedene und etliche verbotene."

Großbritannien: Lebensgefahr durch legale Drogen

JWH 018 etwa ist ein Cannabinoid-Rezeptor, für den ein Grenzwert von zwei Gramm festgelegt wurde. Aber die entsprechenden Substanzen in einer "Kräutermischung" oder im so genannten Badesalz müssten eben auch erst einmal getrennt und analysiert werden, gibt Werse zu Bedenken. Und diejenigen, die die Drogen herstellen, ändern schlichtweg die chemischen Strukturen und schaffen so immer wieder neue psychoaktive Stoffe. "Das ist dann ein zusätzliches Problem, vor das die Behörden dann gestellt werden."