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Wie wird man Deutscher?

Maik Meuser21. Oktober 2005

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen will, braucht keine umfassenden Schriftkenntnisse. Dies stellte jetzt das Bundesverwaltungsgericht klar.

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Einbürgerung: Deutschkenntnisse erforderlich, Rechtschreibung nichtBild: AP

"Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" verlangt das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz von Ausländern, welche die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen. Aber was heißt schon "ausreichend"? So waren die Bundesländer uneinig, ob auch schriftliche Sprachkenntnisse verlangt werden können.

Ausländer in Deutschland Fußgänger in Berlin Kreuzberg
Einbürgerungsvoraussetzung: Mindestens acht Jahre in DeutschlandBild: AP

Diese Unklarheit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (20.10.2005) beseitigt (Az.: BVerwG 5 C 8.05). Für einen Einbürgerungswilligen ist es ausreichend, einen deutschsprachigen Text des täglichen Lebens lesen und ihn auf Deutsch diktieren zu können. Allerdings müsse ein Antragsteller das Diktierte und Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen können. Geklagt hatte ein 42-jähriger Türke, der seit 27 Jahren in Stuttgart lebt und dort ein Restaurant führt. Wie seine Anwältin vor Gericht bestätigte, kann er die deutsche Sprache lesen und Fragebögen ausfüllen. Bei längeren Briefen allerdings muss ihn seine 13 Jahre alte Tochter unterstützen. Problematisch wurde es für den Stuttgarter, als er bei einem Deutschtest für die Einbürgerung längere Texte in Deutsch schreiben musste. Er fiel durch.

Deutschkenntnisse ja, Rechtschreibung nein

Landesamt für Asylangelegenheiten Asylbewerber mit Flagge
Einbürgerungsvoraussetzung: AufenthalsterlaubnisBild: dpa zb

Die Stadt hatte dem Gastronomen die Staatsbürgerschaft verwehrt. Sie beruft sich auf die seit 1. Januar 2005 geltenden strengeren Voraussetzungen für eine Integration. Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte im Januar die Auffassung vertreten, eine Einbürgerung setze umfassende Schriftkenntnisse voraus. Das Leipziger Urteil korrigiert dies nun: Für eine Einbürgerung sei eine gute Rechtschreibung nicht zwingend notwendig, befanden die Richter. Es müsse nur sichergestellt werden, dass man sich gegenüber den Behörden verständlich machen kann, sowohl im familiären als auch im geschäftlichen Bereich.

Bundesverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht: oberste Instanz bei öffentlich-rechtlichen StreitigkeitenBild: Sergey Gushcha/DW

Neben Deutschkenntnissen verlangt das Gesetz das Fehlen von Vorstrafen und auch ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer sich einbürgern lassen will, muss zudem folgende Voraussetzungen erfüllen: Man muss eine Niederlassungserlaubnis, eine deutsche Aufenthaltserlaubnis oder eine EU-Aufenthaltserlaubnis besitzen. Ausreichend ist auch eine Freizügigkeitsberechtigung für Unionsbürger oder EWR-Staaten wie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Man muss sich mindestens acht Jahre gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.

Das Abstammungsprinzip

Will man die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, muss man allerdings seine alte Nationalität ablegen. In finanzieller Hinsicht ist es entscheidend, den eigenen Lebensunterhalt und den für unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne staatliche Unterstützung bestreiten zu können. Ab dem 16. Lebensjahr kann man einen formlosen Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen, die eine Gebühr von 255 Euro verlangt. Ausnahme sind minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden sollen. Für sie müssen 51 Euro gezahlt werden.

Deutsche Rechtschreibung
Für eine Einbürgerung nicht zwingend: eine gute RechtschreibungBild: Bilderbox

Kind deutscher Eltern zu sein, ist die einfachste Variante um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Ausreichend für dieses so genannte Abstammungsprinzip ist es, wenn ein Elternteil deutsch ist. Ergänzt wird es seit Januar 2000 durch das Geburtsortsprinzip. Auch wenn die Eltern beide keinen deutschen Pass besitzen, erhält das Kind bei seiner Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sich ein Elternteil mindestens acht Jahre gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und eine Niederlassungserlaubnis oder eine EU-Aufenthaltserlaubnis besitzt. Für ERW-Staaten wie Island, Liechtenstein und Norwegen gilt eine Freizügigkeitsberechtigung, wie auch für die Schweiz. In vielen Fällen wird den Kindern aber auch die Nationalität der Eltern weitergegeben. Bis zur Volljährigkeit besitzt das Kind dann mehrere Staatsangehörigkeiten und muss sich dann für eine entscheiden. Das wird im so genannten Optionsmodell geregelt.