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Wiedereinführung der Todesstrafe in Polen?

21. Oktober 2004
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Warschau, 21.10.2004, POLNISCHES FERNSEHEN 1, poln.

Die Parteien Recht und Gerechtigkeit (PiS), Selbstverteidigung (Samoobrona) und Liga Polnischer Familien (LPR) sowie die Fraktion der National-Katholischen Bewegung (Ruch Katolicko – Narodowy) und der Polnischen Verständigung (Porozumienie Polskie) plädieren für die Wiedereinführung der Todesstrafe in Polen. Gestern wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf im Sejm zum ersten Mal vorgelesen.

Die Todesstrafe wurde in Polen vor über 20 Jahren abgeschafft. "In Polen kommt es aber immer öfter zu grausamen Morden und die Täter handeln immer bestialischer. Außerdem werden auch Mordaufträge von Berufskillern ausgeführt. Das alles sind Fakten, auf die man entsprechend reagieren muss. Unser Gesetzentwurf stellt eben eine entsprechende Antwort dar" , sagte der Abgeordnete Zbigniew Ziobro von der Partei Recht und Gerechtigkeit und fügte hinzu: "Die Todesstrafe ist sowohl ethisch als auch wirksam und sie beugt weiteren Morden vor." Ferner erinnerte er daran, dass sogar die katholische Kirche in Ausnahmefällen die Todesstrafe zulässt. (...)

Präsident Aleksander Kwasniewski sprach sich eindeutig gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe aus: "Das ist eine falsche Konzeption, die den europäischen Normen und der Lehre von Papst Johannes Paul II. widerspricht". Diese Meinung wird auch vom Erzbischof Tadeusz Pieronek vertreten, der sagte, dass sowohl die ganze katholische Kirche als auch der Papst seit langem appellieren, "die Rückkehr zu den barbarischen Methoden zu vermeiden". (...)

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes OBOP, die im März d. J. durchgeführt wurde, sprechen sich 77 Prozent der Polen für die Wiedereinführung der Todesstrafe aus und nur 19 Prozent sind dagegen. (...)

In dem Gesetzesentwurf, der von der Partei Recht und Gerechtigkeit vorbereitet wurde, wird die Todesstrafe im Falle von Mord, der mit besonderer Brutalität oder infolge einer Vergewaltigung verübt wurde, zugelassen. Ferner ist diese Strafe auch für die Täter vorgesehen, die Geiseln nehmen oder einen Mord aus niedrigen Motiven verüben.

Die Todesstrafe würde laut Gesetzesentwurf nicht im Falle von schwangeren Frauen und Jugendlichen vollzogen werden können. Das Todesurteil könnte nur einstimmig von fünf Berufsrichtern verhängt werden. Die Berufung könnte nur durch das Oberste Gericht verhandelt werden. Die Exekution würde durch den Strick, im Falle von Soldaten durch Erschießen vollstreckt.

Laut Gesetzentwurf könnte die Exekution nur in Anwesenheit eines Staatsanwaltes, Arztes und des Direktor der jeweiligen Vollzugsanstalt sowie des Verteidigers des Verurteilten und eventuell eines Priesters durchgeführt werden. (...) (sta)