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Wildsau springt auf Frau

1. Dezember 2002
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Ein Jagdpächter muss nicht für den Schaden aufkommen, den eine womöglich von ihm aufgescheute Wildsau anrichtet. Das hat das Lüneburger Landgericht entschieden. Das Tier war in Wathlingen (Niedersachsen) durch eine geschlossene Glastür gesprungen und in den Armen einer auf dem Sofa sitzenden Frau gelandet. Diese wollte für ihre Verletzungen und die verwüstete Wohnung Geld haben. Das Gericht wies ihre Klage ab, weil ihr nicht der Nachweis gelang, dass die Sau vom beklagten Pächter gejagt wurde.