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"Zwischen Staaten besteht ein Gewaltverbot"

Marcus Lütticke6. Mai 2013

Waren die Angriffe der israelischen Luftwaffe auf syrische Militäranlagen rechtlich zulässig? Der Völkerrechtler Andreas Zimmermann sagt nein - und liefert im Interview weitere juristische Einschätzungen zu dem Konflikt.

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Völkerrechtler Prof. Dr. Andreas Zimmermann, Universität Potsdam (Foto: privat/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

DW: Es gibt eine weitere Eskalation zwischen Israel und Syrien. Am Wochenende schlugen israelische Raketen nördlich der syrischen Hauptstadt Damaskus ein. Nach israelischen Angaben galt der Angriff einem Waffentransport für die islamistische Hisbollah-Miliz. Herr Zimmermann, wie beurteilen Sie die jüngsten israelischen Luftangriffe auf Syrien aus völkerrechtlicher Sicht?

Andreas Zimmermann: Grundsätzlich besteht im zwischenstaatlichen Verhältnis ein allgemeines Gewaltverbot, von dem es nur wenige Ausnahmen gibt. Vorliegen könnte allenfalls das Recht auf Selbstverteidigung. Das setzt aber einen bewaffneten Angriff oder unmittelbar bevorstehenden Angriff auf Israel voraus. Nach den vorliegenden Informationen gab es keine Erkenntnisse, dass ein Angriff von Syrien oder nichtstaatlichen Akteuren aus dem Libanon unmittelbar bevorstand. Der Einsatz militärischer Mittel in Syrien durch israelische Streitkräfte ist völkerrechtlich wohl nicht zu rechtfertigen.

Heißt das im Gegenzug, dass eine militärische Reaktion von Syrien vom Völkerrecht gedeckt wäre?

Syrien wäre nur zum Einsatz militärischer Mittel befugt, wenn ein andauernder bewaffneter Angriff vorliegt. Ob man im konkreten Fall davon ausgehen kann, der israelische Angriff auf Syrien dauere noch an, halte ich ebenfalls für zweifelhaft.

Die USA haben sich bislang militärisch in Syrien zurückgehalten. War das aus Ihrer Sicht klug?

Die politische Klugheit eines solchen Einsatzes ist schwer einzuschätzen und jenseits meiner Expertise. Das Grundproblem liegt ja darin, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wegen der dort bestehenden Mehrheitsverhältnisse, insbesondere wegen des Vetorechts von Russland und China, sich nicht in der Lage sieht, wirtschaftliche Sanktionen gegen Syrien zu verhängen. Noch viel weniger ist man bereit, ein militärisches Eingreifen zu legitimieren, obwohl das der Sicherheitsrat könnte. Ohne ein solches Mandat gibt es keine Möglichkeit, in Syrien tätig zu werden.

Zeigt sich am Beispiel Syrien wieder einmal die Schwäche und Handlungsunfähigkeit der Vereinten Nationen?

Es ist noch gar nicht lange her, dass der Sicherheitsrat im Fall Libyen auch militärische Maßnahmen autorisiert hat, um Zivilisten zu schützen. Von dieser Autorisierung haben dann ja einige NATO-Staaten Gebrauch gemacht. Das damalige Mandat wurde sehr extensiv und weit ausgelegt. Vielleicht mag das ein Grund dafür sein, dass nun im Sicherheitsrat eine gewisse Skepsis besteht, erneute Militärmaßnahmen zu autorisieren. Hinzu kommt, dass anders als im Fall Libyen die Lage in Syrien sehr viel undurchsichtiger und komplexer ist, sodass die Sinnhaftigkeit von Militäroperationen deutlich schwerer zu beurteilen ist.

In der EU wird immer wieder über Waffenlieferungen an die syrische Opposition diskutiert. Wären solche Lieferungen rechtlich zulässig?

Das ist sehr viel schwieriger zu beurteilen. Wenn wir davon ausgehen, dass die syrische Regierung an massiven Menschenrechtsverstößen oder Kriegsverbrechen beteiligt ist, dann kommen auch Reaktionen nicht unmittelbar betroffener Staaten in Betracht. Wirtschaftssanktionen durch Drittstaaten sind auch ohne Mandat des Sicherheitsrates völkerrechtlich zulässig, wenn sie dazu dienen, Syrien davon abzuhalten, andauernd gegen Völkerrecht zu verstoßen. Dazu kann man möglicherweise auch die Lieferung militärischer Güter als Gegenmaßnahme rechtfertigen.

Hat die Oppositionsbewegung in Syrien eine Chance, völkerrechtlich als Regierung anerkannt zu werden?

Bei einer Bürgerkriegssituation wie der in Syrien kommt eine Anerkennung der Aufständischen als neue Regierung nur dann in Betracht, wenn es ihr gelungen ist, die Kontrolle über wesentliche Teile des Staatsgebietes zu erlangen. Dies ist offenbar bislang noch nicht der Fall. Deshalb werden in den Vereinten Nationen auch nach wie vor die Vertreter des Assad-Regimes als die Vertreter des Staates Syrien behandelt. Nur die Arabische Liga behandelt die Opposition als Vertreter des Staates Syrien. Auch die deutsche Bundesregierung hat in Berlin nach wie vor den Botschafter, der von der Regierung in Damaskus bestellt wurde.

Andreas Zimmermann ist Professor für Völkerrecht an der Universität Potsdam. Sein Forschungsschwerpunkt liegt unter anderem im Bereich der friedlichen Streitbeilegung, dem Völkerstrafrecht sowie dem Recht der Vereinten Nationen.