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Zivilprozess gegen Strauss-Kahn wird fortgesetzt

1. Mai 2012

Das Strafverfahren gegen Ex-IWF-Chef Strauss-Kahn wegen Vergewaltigungsvorwürfen wurde eingestellt. Zivilrechtlich kann er aber immer noch belangt werden, denn ein Richter in New York lehnte jetzt Immunität für ihn ab.

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Strauß-Kahn auf Straße (Foto: rtr)
Bild: REUTERS

Einem Zivilprozess in den USA kann der Franzose Dominique Strauss-Kahn wohl nicht entkommen: Die New Yorker Sexaffäre vom Mai 2011 und die Vorwürfe, eine Hotelangestellte vergewaltigt zu haben, verfolgen ihn weiter. Rund ein Jahr nach dem Bruch in seiner politischen und gesellschaftlichen Karriere musste er eine weitere juristische Niederlage einstecken: Ein Richter in New York entschied, dass der 63-jährige ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) keine diplomatische Immunität geltend machen könne.

Die Anwälte des Zimmermädchens, das Strauss-Kahn immer noch vorwirft, sie zum Oralsex gezwungen zu haben, erklärten, dass ihrer Mandantin nun doch noch Gerechtigkeit erfahren könne. Die 33-jährige Nafissatou Diallo bestand auch nach der Einstellung des Strafverfahrens wegen Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit immer darauf, die Wahrheit gesagt zu haben. Strauss-Kahn macht hingegen geltend, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage schließlich zurückgezogen, weil die Belastungszeugin sowohl bezüglich ihrer Vorgeschichte als auch über ihre Handlungen nach der mutmaßlichen Vergewaltigung gelogen habe.

Strauss-Kahn im Flugzeug mit seiner Frau Anne Sinclair (Foto: AP)
Strauss-Kahn flog als freier Mann zurück nach Paris (mit Ehefrau Anne Sinclair) - jetzt droht ihm der ZivilprozessBild: AP

Immunität nach Rücktritt noch wirksam?

Strauss-Kahn hatte damals keine diplomatische Immunität für sich beansprucht, um dem Strafverfahren zu entgehen, und trat wenige Tage nach seiner Verhaftung als geschäftsführender Direktor des IWF zurück. Seine Anwälte erklärten allerdings, dass die Zivilklage, die drei Monate später eingereicht wurde, unzulässig sei - mit Verweis auf Strauss-Kahns diplomatische Immunität und eine UN-Konvention aus dem Jahre 1947.

Demnach genießen Leiter "spezialisierter" Organisationen, darunter auch des IWF, Immunität. Die USA hatten die Konvention zwar nie unterzeichnet, doch Strauss-Kahns Anwälte argumentierten, dies sei auf so weitgehende Akzeptanz gestoßen, dass es sich um sogenanntes internationales Gewohnheitsrecht handele. Ihr Mandant habe zwar nicht mehr für den IWF gearbeitet, als er verklagt worden sei, doch weiterhin Immunität genossen. Es gebe eine internationale Vereinbarung, wonach scheidende Diplomaten eine "angemessene" Zeit zugestanden werde, um Gastländer zu verlassen, bevor ihre Immunität auslaufe. In dieser Zeit sei es Strauss-Kahn aber vom Gericht untersagt gewesen, die USA zu verlassen, erklärten seine Rechtsvertreter William Taylor and Amit Mehta.

Richter: Nur Taktik der Verteidigung

Richter Douglas McKeon sieht das völlig anders. "Strauss-Kahn kann nicht erst auf seine Immunität verzichten im Bestreben, seinen Namen reinzuwaschen, und sich jetzt doch noch darauf berufen und damit Frau Diallo die Möglichkeit nehmen, sich ihrerseits zu rehabilitieren", so die Begründung seiner Ablehnung. Mit seinem Rücktritt als IWF-Chef habe er auch die Immunität verloren. Er sprach von einem verzweifelten Spielzug der Verteidigung.

Ein Datum für den Prozess gegen Strauss-Kahn steht noch nicht fest. In Frankreich geht der Kampf um die Präsidentschaft in diesen Tagen in die letzte Phase. Strauss-Kahn hatte einmal als Hoffnungsträger der Sozialisten gegolten.

SC/kle (ap,afp,rtre)