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Zwei iranische Frauen auf der Suche nach Asyl

Elefteriya Yuanidis14. April 2006

Nach Angaben der UN sind heute weltweit 20 Millionen Menschen auf der Flucht, meist Frauen und Kinder. Doch die europäischen Länder reagieren mit Abschottung und drastischen Maßnahmen auf die Flüchtlinge.

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Fluchtgründe werden oft nicht anerkanntBild: Bilderbox

Wer in Deutschland Asyl sucht, muss neben der Erfüllung einer Reihe von Bestimmungen auch seine Fluchtgründe nachweisen. Das ist ein Punkt, der vielen Flüchtlingen nicht gelingt und auch der 35-jährigen Iranerin Aisha Kerimi und ihrer Schwester zum Verhängnis wurde: Wie soll man beweisen, dass man in seinem Heimatland verfolgt wird?

In Deutschland fingen die Probleme erst an

Die Kerimi-Schwestern waren im Iran politisch aktiv. Als Studentinnen hatten sie sich für die Rechte der Frauen und politische Freiheiten eingesetzt und wurden deshalb verfolgt. Weil sie um ihr Leben fürchten mussten, flüchteten sie nach Deutschland. Hier kannten sie aber niemanden. Sie suchten nach Exil-Iranern, nach Oppositionellen, denen sie sich politisch nahe fühlten. Doch als sie eine passende Gruppe gefunden hatten, fing das Problem erst an: Der wichtigste Mann in der Gruppe war Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes.

Was Aisha Kerimi danach erlebt hat, ist für sie und ihre Familie bis heute ein Alptraum. Der enttarnte Mann versuchte sie zum Schweigen zu bringen, in dem er sie vergewaltigte. Ihre zwei Jahre ältere Schwester zeigte ihn an. Aber der Vorfall stieß bei der deutschen Polizei kaum auf Interesse. Aisha hatte keine Zeugen. Aussage stand gegen Aussage und der Beschuldigte wurde nicht einmal angeklagt.

Dann wurde Aisha krank und kam in das Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin. Dort blieb sie zweieinhalb Jahre in Therapie. Bis heute hat Aisha große Schwierigkeiten, über diese Zeit zu reden.

Unterstützung und Hilfe bekamen Aisha und ihre Schwester schließlich von einem Frauenzentrum. Jahrelang lebten sie in einem Frauenhaus. Aisha lernte deutsch und arbeitete schließlich ehrenamtlich im Frauenhaus. Durch die Unterstützung eines Anwaltes konnte sie in dieser Zeit ihr Asylrecht und ihre Einbürgerung durchsetzen. Das Vertrauen und die Anerkennung, die sie durch die Arbeit im Frauenhaus erfahren hat, versucht sie heute an andere Migrantinnen weiterzugeben. Aber auch heute noch hat sie Angst vor ihren Peinigern und behält ihren Aufenthaltsort lieber für sich.

Engagement für andere Frauen

Auch ihre Schwester Nasrin Kerimi hat es geschafft: Sie arbeitet als Deutschlehrerin im Rahmen eines interkulturellen Projektes für Frauen. Aber das alles habe so lange gedauert, sagt Nasrin Kerimi. "In den besten Jahren meines Lebens konnte ich nichts machen. Jetzt wo ich es einigermaßen geschafft habe, wollte ich etwas unternehmen. Jetzt helfe ich anderen Frauen weiter, damit sie nicht dasselbe durchmachen müssen."

Seit über einem Jahr gibt es in Deutschland ein neues Asyl-Gesetz, das den Frauen bei geschlechtsspezifischer Verfolgung helfen soll, zum Beispiel auch wenn sie von Genitalverstümmelung bedroht sind. Im deutschen Aufenthaltsgesetz wurde dies unter "nicht-staatliche Verfolgung " als Asylgrund anerkannt. Die Frauen-Verbände begrüßten diese Regelung. Aber wird sie auch angewendet?

"Nicht-staatliche Verfolgung" oft nicht anerkannt

Eva Weber von der Forschungsgesellschaft "Flucht und Migration" kennt die Situation sehr gut. Die 56-jährige Sozialwissenschaftlerin arbeitet seit Jahren zusätzlich bei einer Beratungsstelle in Berlin. Sie betreut hauptsächlich Frauen, die während des Balkankrieges auf der Flucht vergewaltigt und gefoltert worden sind. "Wir versuchen natürlich im Rahmen dieses neuen Zuwanderungsgesetzes frauenspezifische Fluchtgründe geltend zu machen", berichtet Weber. Aber sie habe häufig festgestellt, dass das Bundesamt für Migration das in der Regel nicht richtig bewerte. Häufig könnten die Frauen die nicht-staatliche Verfolgung natürlich nicht nachweisen. Und so würden die Schilderungen der Frauen oft von den Sachbearbeitern bezweifelt. "Das führt dann dazu, dass die Frau trotzdem von Abschiebung bedroht ist, wieder in einer Situation zurück muss, in der sie absolut gefährdet ist", sagt Weber.

Dass das Gesetz in der Praxis meist keine Anwendung findet, liegt nach Eva Webers Meinung liegt allerdings auch daran, dass der dazu notwendige politische Wille fehlt. Umso mehr sind die betroffen Frauen auf die Hilfe von Unterstützergruppen und NGO' s angewiesen.