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Ärger geht weiter

5. Juni 2008
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Die EU-Kommission greift auch das neue VW-Gesetz an. Sie beanstandet vor allem, dass Volkswagen-Großaktionär Niedersachsen auch künftig ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen des Konzerns behalten soll. Die Kommission teilte am Donnerstag in Brüssel mit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Der Bundesrepublik droht damit eine Geldbuße. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Urteil vom 23. Oktober 2007 das 1960 erlassene VW-Gesetz beanstandet, weil es dem Staat ungerechtfertigte Sonderrechte einräume. Damit verstoße Deutschland gegen die in der EU geltende Kapitalverkehrsfreiheit.