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Überwachungsabkommen mit USA gestoppt

2. August 2013

Die Bundesregierung hat erreicht, dass Abkommen mit den USA und Großbritannien über Spähaktionen deaktiviert werden. Doch ein Experte legt dar, dass die Ex-Alliierten auch künftig hierzulande legal spionieren dürfen.

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Historiker Josef Foschepoth (Foto: Copyright: Christoph Breithaupt)
Historiker Josef FoschepothBild: Christoph Breithaupt

Die lebhafte Diskussion über Spähprogramme ausländischer Geheimdienste in Deutschland hat eine erste Konsequenz. Nach 45 Jahren wurde ein Abkommen mit den USA und Großbritannien zur Überwachung der Telekommunikation in der Bundesrepublik aufgehoben. "Im gemeinsamen Einvernehmen" sei die Verwaltungsvereinbarung aus den Jahren 1968/1969 außer Kraft getreten, teilte das Auswärtige Amt in Berlin mit.

Außenminister Guido Westerwelle sagte, dies sei eine "notwendige und richtige Konsequenz aus den jüngsten Debatten zum Schutz der Privatsphäre". Über Ergebnisse von Verhandlungen mit Paris wurde zunächst nichts bekannt. In der Vereinbarung hatte sich die damalige Bundesregierung verpflichtet, für die westlichen Sieger- und Besatzungsmächte des Zweiten Weltkrieges weiter Post- und Fernmeldeüberwachungen vorzunehmen.

Datenschutzbeauftragter Alexander Dix zum NSA-Skandal

"Faktisch keine Bedeutung mehr"

Die Bundesregierung hatte sich nach Bekanntwerden der Berichte über die Spähaktionen seit Wochen um die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarung bemüht. Es handelt sich dabei um eine Art Ausnahmeregel vom deutschen Fernmeldegeheimnis. Die Bundesregierung hatte stets betont, die Vereinbarung habe faktisch keine Bedeutung mehr und sei nicht mehr angewandt worden.

Nach Ansicht des Freiburger Historikers Josef Foschepoth (siehe Artikelfoto oben) hat die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarungen jedoch keine praktischen Auswirkungen. Auf der Basis eines Abkommens von 1959 dürften die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs auch in Zukunft legal Internet und Telefone in Deutschland überwachen, sagte Foschepoth der Deutschen Presse-Agentur.

Grundlage für Spähaktionen bleibt gültig

Dieses Recht sei inzwischen in deutsche Gesetze eingegangen. "Und damit ist jede Bundesregierung verpflichtet, sich daran zu halten." Die Grundlage der beiden aufgehobenen Vereinbarungen - das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut vom 3. August 1959 - sei nach wie vor gültig, erklärte der Historiker. "Im Klartext: Wir sind weiterhin verpflichtet, alle Informationen den Alliierten zur Verfügung zu stellen, auf engste Weise mit ihnen zusammenzuarbeiten. Aber auch die Alliierten sind weiter befugt, in Deutschland selbstständig nachrichtendienstlich tätig zu werden."

Bundesanwaltschaft schaltet sich ein

Unterdessen hat die Bundesanwaltschaft alle mit der NSA-Ausspähaffäre befassten deutschen Nachrichtendienste und die zuständigen Ministerien um Auskünfte gebeten. Auf dieser Grundlage wolle die Justizbehörde über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden, berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung". Darin gehe es um geheimdienstliche Agententätigkeiten zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland, sagte ein Sprecher der Behörde dem Blatt. Die Prüfung der Fakten könne noch eine Weile dauern. Vom Ausgang des Verfahrens hängt unter Umständen auch ab, ob Snowden von der Bundesanwaltschaft vernommen werden soll.

Für neuen Wirbel sorgen derweil Berichte der "Süddeutschen Zeitung" und des Norddeutschen Rundfunks, wonach der britische Geheimdienst GCHQ, ein enger Partner des US-Dienstes NSA, bei Abhöraktionen eng mit sieben großen Telekommunikationsfirmen kooperieren soll. Die beiden Medien berufen sich auf Dokumente des Whistleblowers Edward Snowden, die sie einsehen konnten. Die Dokumente von 2009 nennen neben den international tätigen Unternehmen British Telecom, Verizon und Vodafone auch die Netzwerkbetreiber Level 3 Interoute, Viatel und Global Crossing.

kle/ml (dpa, afp, rtr)