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100 Jahre Frauenwahlrecht

12. November 2018

Seit dem 12. November 1918 können Frauen in Deutschland wählen und gewählt werden. Der Weg dorthin war steinig und schwer. Und das Ziel ist noch nicht erreicht. Ein historischer Rückblick.

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100 Jahre Frauenwahlrecht - USPD
Bild: picture-alliance/dpa/AdsD/Friedrich-Ebert-Stiftung

Männer seien zu emotional, um zu wählen, schreibt die US-Schriftstellerin und Frauenaktivistin Alice Duer Miller 1915 in ihrem Buch "Are Women People?". "Das zeigt ihr Verhalten bei Baseballspielen und politischen Verhandlungen. Und ihre angeborene Tendenz zur Gewaltanwendung macht sie für Regierungsaufgaben untauglich." Die Autorin zählt in ihrem Essay vier weitere Argumente auf, wieso Männer vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollten. Es war Millers ironische Antwort auf die zu jener Zeit genauso absurden jedoch ernst gemeinten Argumente gegen das Frauenwahlrecht. Ein Protest gegen die Benachteiligung der Frauen weltweit, der seit Mitte des 19. Jahrhunderts immer lauter geworden war. 

Der lange Kampf der Frauen für Gleichberechtigung

Olympe de Gouges war eine französische Schriftstellerin, Frauenrechtlerin, Theaterautorin - und eine der ersten Vorreiterinnen im Kampf um die Gleichberechtigung. 1791, in jener Zeit, als in Frankreich durch die Französische Revolution alles möglich schien, verfasste sie die "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin". Zwei Jahre später wurde sie für ihre Forderungen und Visionen verhaftet und durch die Guillotine hingerichtet. "Es gab Visionärinnen, die schon sehr früh auf diese Gleichheit von Frauen hingewiesen und sie eingefordert haben. Olympe de Gouges ist eine davon. Aber als politische Bewegung hat sich die Frauenbewegung im Wesentlichen erst Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt", sagt die Rechtshistorikerin Anna Katharina Mangold.

Marie Olympe de Gouges
Olympe de Gouges: die Vorkämpferin für FrauenrechteBild: picture-alliance/akg-images

"Zunächst war der Ausgangspunkt nicht nur das Wahlrecht, es ging auch um ganz grundlegende Ausschlüsse von Rechtshandlungsmöglichkeiten. Denn Frauen galten damals nicht von vornherein als Rechtssubjekte. Ein Beispiel war die sogenannte Geschlechtsvormundschaft: Frauen wurden per se nicht als geschäftsfähig angesehen, sondern mussten immer von einem Mann vertreten werden. Zunächst von ihrem Vater dann ihrem Ehemann, oder wenn sie nicht verheiratet waren, einem nahen Verwandten."

Das wollten die Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen. Vor dem Ersten Weltkrieg war die Frauenbewegung durch erste Erfolge noch optimistisch. Der Ausbruch des Krieges ließ diese jedoch in den Hintergrund rücken, erst nach Beendigung nahm die Bewegung wieder Fahrt auf - und sie war lauter denn je. "Es gibt eine verbreitete These, dass die Frauen so aktiv im Krieg und in der Kriegsverwaltung den Männern beigestanden haben und in der Industrie und Schwerindustrie in Männerberufe nachgerückt sind, dass es später nicht mehr leicht begründbar war, warum sie weiter vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollten", erklärt Mangold. Die Kämpferinnen für das Frauenwahlrecht sahen sich kurz vor Kriegsende unmittelbar vor ihrem langersehnten Ziel.

Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland

In seiner Osterbotschaft im Jahr 1917 stellte der deutsche Kaiser Wilhelm II. demokratische Reformen in Aussicht - auch im Wahlrecht. Doch über das Frauenwahlrecht verlor er kein Wort. Das empörte die Aktivistinnen und so waren sie wieder an vorderster Front. Am 12. November 1918 wurde die rechtliche Grundlage für das Frauenwahlrecht geschaffen. Dies setzte einen Schlusspunkt unter einen jahrzehntelangen Prozess in Deutschland, in dem bürgerlich-gemäßigte, der bürgerlich-radikale sowie die proletarische Frauenbewegung mit Aktionen, Petitionen und Versammlungen intensiv für das Frauenwahlrecht gestritten hatten. Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten von 12. November heißt es dann: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." Ein Meilenstein für die Frauenbewegung.

Deutsches Reich Kaiser Wilhelm II.
Kaiser Wilhelm II.: Reform des Wahlrechts - ja, jedoch nicht für alleBild: picture-alliance/akg-images

Eine Pionierleistung war es jedoch nicht, denn in einigen skandinavischen Ländern wurde das Frauenwahlrecht bereits einige Jahre zuvor eingeführt - und dennoch: "Es gab Länder, die erst viel später das Frauenwahlrecht eingeführt haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass ein ur-demokratischer Staat wie die Schweiz, der immer als das Musterland der Basisdemokratie in Europa genannt wird, erst 1971 auf Bundesebene das Frauenwahlrecht eingeführt hat und auf Kantonsebene, wie etwa in Appenzell-Innerrhoden erst 1991", sagt Anna Katharina Mangold.

Das Gesetz von 1918 war zwar zentral für den Kampf der Frauen um Gleichberechtigung, doch der Wortlaut des Artikels 109, Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung klang noch zögerlich: Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. "Man könnte meinen: Aha, wenn sie also ‘grundsätzlich' die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben, dann sind sie gleichberechtigt. Weit gefehlt. Denn ‘grundsätzlich' bedeutet in der juristischen Denkweise immer, dass es Ausnahmen gibt und diese Ausnahmen wurden sehr extensiv ausgelegt", sagt Mangold.

Komplette Gleichberechtigung - de jure

Erst 1949 wurde dieser Artikel durch das Grundgesetz neu geregelt. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. In der ersten Hälfte der 1990er wird dieser Satz durch einen zweiten ergänzt: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. "Dieser Satz 2 zeigt klar, dass es eben nicht ausreicht, formal gleiche Rechte zu gewähren, sondern dass sie auch tatsächlich umgesetzt werden müssen, wie das Grundgesetz es formuliert. Und das ist eigentlich die Phase, in der wir jetzt sind", so Mangold.

Rechtshistorikerin Dr. Anna Katharina Mangold (Anna Katharina Mangold)
Rechtshistorikerin Dr. Anna Katharina MangoldBild: Anna Katharina Mangold

Auch wenn die Gleichheit aller Menschen in der Verfassung verankert ist, wird doch gerade in Zeiten von #MeToo oder dem Informationsverbot über Abtreibung deutlich, dass in der Gesellschaft Frauen immer noch nicht die gleiche Stellung haben wie Männer. Mehr noch: "Es reicht, wenn wir uns anschauen, wie Gerichtsverfahren in Vergewaltigungsprozessen ablaufen. Die Rechtswissenschaft ist eine konservative Wissenschaft, die nach wie vor überwiegend von Männern besetzt und praktiziert wird, die etwas zu verlieren fürchten. Das heißt, dass ganz basale Menschenrechte wie die körperliche Integrität, die der Staat effektiv schützen muss, in Frage gestellt werden."

Auch 100 Jahre nachdem Frauen zugestanden wurde, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen, ist ihr Kampf nach gesellschaftlicher Gleichstellung noch lange nicht beendet.

DW Mitarbeiterportrait | Rayna Breuer
Rayna Breuer Multimediajournalistin und Redakteurin