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40 Jahre Haft für Ägyptens Ex-Präsident Mursi

18. Juni 2016

Er war der erste frei gewählte Präsident Ägyptens. Jetzt soll er für immer ins Gefängnis - wegen Geheimnisverrats. Sein Makel: Er gehörte den Muslimbrüdern an, die seit dem Militärputsch als Terrororganisation gelten.

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Ägyptens Ex-Präsident Mohammed Mursi (Archivbild: Getty Images/AFP/K. Desouki)
Bild: Getty Images/AFP/K. Desouki

Ein Strafgericht in Kairo hat Ägyptens ehemaligen Staatschef Mohammed Mursi (Archivbild) wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen zu insgesamt 40 Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Islamist während seiner Zeit an der Macht heikle Informationen an das Emirat Katar weitergab. Das Strafmaß setzt sich zusammen aus einer Verurteilung zu lebenslanger Haft, die 25 Jahre dauert, sowie einer weiteren Verurteilung zu 15 Jahren Gefängnis.

Wegen Verschwörung zu einem Gefängnisausbruch während der arabischen Aufstände vor fünf Jahren war Mursi bereits 2015 zum Tode verurteilt worden. Dies hatte weltweit massive Kritik ausgelöst. Der 64-Jährige war der erste frei gewählte Präsident Ägyptens. Im Sommer 2013 hatte das Militär Mursi nach Massenprotesten gegen ihn gestürzt. Die Muslimbruderschaft, der er angehörte, wurde verboten und als Terrororganisation eingestuft.

Todesstrafe für Journalisten

Das Gericht bestätigte zugleich die Todesstrafe gegen zwei ebenfalls angeklagte Journalisten des arabischen Nachrichtensenders Al-Dschasira sowie vier weitere Beschuldigte. Das Urteil war bereits Anfang Mai gefällt worden, ehe es - wie im ägyptischen Rechtssystem vorgesehen - zur Prüfung an Großmufti Schauki Allam überwiesen wurde. Dieser gab als höchste religiöse Instanz des Landes eine Stellungnahme ab.

Die beiden Al-Dschasira-Mitarbeiter und eine weitere angeklagte Journalistin wurden in Abwesenheit verurteilt, da sie sich außerhalb des Landes aufhalten. Der Nachrichtenkanal Al-Dschasira wird von Katar finanziert. Die Regierung in Kairo wirft dem Sender vor, die Muslimbrüder zu unterstützen. Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden.

jj/sti (dpa, afp)