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Vor 50 Jahren

Cornelia Rabitz (hy)1. Dezember 2008

Die Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen wurde am 1. Dezember 1958 gegründet. Einer der noch zu bearbeitenden Fälle ist der Fall Iwan Demjanjuk.

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Iwan (John) Demjanjuk in einem Gerichtssaal 2006. Im Vordergrund ein Mann im hellen Anzug mit Akten in der Hand. (Quelle: AP)
Steht er bald vor einem deutschen Gericht? Iwan (John) Demjanjuk, hier im Jahr 2006Bild: AP
Die Anklagebank im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vorne (v.l.n.r.): Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel; hinten (v.l.n.r.): Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel. Quelle: Deutsches Historisches Museum, Berlin
Die Nürnberger Prozesse waren noch nicht das Ende der Ermittlungen gegen NS-VerbrecherBild: DHM

Eigentlich galt die juristische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit 1958 als abgeschlossen: Die Prozesse vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg lagen zehn Jahre zurück, viele der Verurteilten waren vorzeitig aus der Haft entlassen worden, die Bundesrepublik befand sich auf dem Weg ins so genannte Wirtschaftswunder, die Nachkriegsgesellschaft wollte gerne einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen.

Im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen der Ermordung von Juden in Litauen erwachte das öffentliche Interesse plötzlich neu. Man erkannte, dass zahlreiche Täter unbehelligt geblieben waren; die Empörung wuchs. So wurde am 1. Dezember 1958 die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" in Ludwigsburg gegründet. Sie soll Vorermittlungen zur Aufklärung ungesühnter Verbrechen während der Nazi-Zeit durchführen.

Viel Arbeit in der Anfangszeit

Schon in den ersten zwölf Monaten ihres Bestehens leitete die Behörde 400 Untersuchungen ein. Bis heute wurden 7367 Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt. Die großen NS-Prozesse wegen der Mordtaten in den Konzentrationslagern Auschwitz, Treblinka oder Buchenwald sind nicht denkbar ohne die Arbeit der Ludwigsburger Behörde, in deren Archiv sich eine halbe Million Dokumente sowie 1,6 Millionen Karteikarten angesammelt haben.

Die Zeit der größten Arbeitsbelastung liegt nun mehr als 30 Jahre zurück. Zwischen 1967 und 1971 wurden gleichzeitig mehr als 600 Vorermittlungsverfahren durchgeführt.

Doch fünf Jahrzehnte nach ihrer Gründung wird die "Zentralstelle" immer noch fündig, wie der jüngste Fall des aus der Ukraine stammenden Iwan (John) Demjanjuk gezeigt hat: Er gehörte der Wachmannschaft im Vernichtungslager Sobibor an.

Der Fall Demjanjuk

Demjanjuk war nach Kriegsende in die USA ausgewandert. Als seine wahre Identität bekannt wurde, lieferte man ihn nach Israel aus, wo er im April 1988 wegen verschiedener NS-Verbrechen zum Tode verurteilt wurde. Das Urteil wurde fünf Jahre später aus Mangel an Beweisen aufgehoben, Demjanjuk kehrte in die USA zurück.

Dort war ihm allerdings 1981 bereits die Staatsbürgerschaft aberkannt worden, er sollte abgeschoben werden. Doch kein Land erklärte sich bereit, ihn aufzunehmen. Sein Einspruch gegen die Abschiebung scheiterte endgültig im Mai diesen Jahres. Nun könnte er bald vor einem deutschen Richter stehen.

In Ludwigsburg hatte man nämlich derweil weiter ermittelt. Der Leiter der "Zentralen Stelle", Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm, ist sich seiner Sache sicher: "Wir sind heute überzeugt, ihm nachweisen zu können, dass er am Mord von mindestens 29.000 Menschen beteiligt war."

Die Behörde führt selbst keine Prozesse, sie gibt ihre Ermittlungsergebnisse vielmehr an die Staatsanwaltschaften weiter. Dass der mittlerweile 88-jährige Demjanjuk demnächst von den USA ausgeliefert und in Deutschland vor Gericht gestellt wird ist dennoch unwahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft München jedenfalls lehnt eine Übernahme des Falles ab. Die Ludwigsburger Behörde leitete inzwischen die Akten an den Bundesgerichtshof weiter, der die Zuständigkeit klären soll.

Beweisnot bei der Aufklärung

Für Behördenleiter Schrimm besteht inzwischen die Schwierigkeit darin, dem Tatverdächtigen eine Schuld nachzuweisen. Die Chancen dafür tendierten von Jahr zu Jahr gegen null. "Es ist nicht so, dass wir keine Sachverhalte mehr aufklären, keine Tatverdächtigen mehr finden. Aber wir geraten immer mehr in Beweisnot, weil eben nicht nur die Beschuldigten älter werden, sondern vor allem auch die Zeugen, soweit sie denn überhaupt noch gefunden werden können."

Anders als in der Vergangenheit können Schrimm und seine Kollegen heute auf moderne Technologien, auf Internet und digitalisiertes Material zurückgreifen. Die internationale Zusammenarbeit bleibt dennoch wichtig. So würden russische Archive und die der ehemaligen Sowjetunion zu Hilfe genommen. Dort werde nach Prozessakten aus den Jahren 1945/46 gesucht - in der Hoffnung, Material über die Teilnahme an Massenerschießungen und Massentötungen zu finden.

Der Pass von Adolf Eichmann (Quelle: AP)
Der Pass von Adolf Eichmann wurde in einem argentinischen Archiv gefunden. Eichmann wurde 1962 in Israel gehenktBild: AP

"Oder", so Schrimm, "wir suchen in Archiven in Südamerika, in den dortigen Einwanderungsbehörden, nach Leuten, die möglicherweise für ein nationalsozialistisches Verbrechen in Betracht kommen". Außerdem gebe es eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, mit kanadischen polnischen und insbesondere auch tschechischen Behörden.

"Wir sind es den Opfern schuldig"

Sammeln – sichten – auswerten: Die Zentralstelle hat vieles überdauert, zum Beispiel zahlreiche Diskussionen über die Verjährung bestimmter Verbrechen. Proteste der Ludwigsburger Juristen haben mit dazu beigetragen, dass in Deutschland Mord und Beihilfe zum Mord nicht verjähren, also auch viele Jahre nach dem Kriegsende schlimmste nationalsozialistische Verbrechen noch verfolgt werden können.

Wie alle seine Vorgänger ist Oberstaatsanwalt Schrimm davon überzeugt, das Richtige zu tun. "Denn wir sind es bis zum heutigen Tag den Opfern schuldig zu zeigen, dass nicht einfach ein Schlussstrich gezogen wird." Er habe das von vielen Opfern im persönlichen Gespräch erfahren, die sagten, es sei ihnen eigentlich egal, ob jemand noch bestraft wird. "Uns ist es wichtig, dass sich die Vertreter des deutschen Staates dafür interessiert, was damals geschehen ist und was uns widerfahren ist."