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"Absurdes Theater" verursacht Panik

21. August 2016

Mit einem vorgetäuschten Anschlag im Stadtzentrum hat eine islamfeindliche Gruppe für Angst und Schrecken gesorgt. Der Organisator ist ein bekannter Rechtspopulist, der schon seit Jahren vor dem Islam warnt.

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Martin Konvicka (Foto: picture alliance)
Bild: picture-alliance/dpa/CTK Photo/R. Vondrous

Die Gruppe um den Islamgegner Martin Konvicka (Artikelbild) führte auf dem Altstädter Ring, dem zentralen Marktplatz der Prager Altstadt, in einer als "Theateraufführung" bezeichneten Aktion die "imaginäre Besetzung" Tschechiens durch die Terrorgruppe "Islamischer Staat" auf. Konvicka selbst erschien verkleidet als Beduine auf einem Kamel, gefolgt von einem Militärfahrzeug, aus dem seine Anhänger in langen Mänteln und mit schwarzen Vollbärten "Allahu Akbar" (arabisch für "Gott ist am größten") schrien und in die Luft schossen. Konvicka verkündete anschließend, dass Tschechien nun besetzt sei und ab sofort die Scharia gelte. Frauen würden gesteinigt, die Universitäten geschlossen und Bücher verbrannt.

Festgenommene und Verletzte

Nichtsahnende Besucher auf dem Platz wurden von einer Panik ergriffen und versuchten zu flüchten. Dabei verletzten sich mehrere Menschen, wie Augenzeugen berichteten. Um eine drohende Massenpanik zu verhindern, beendeten Sicherheitskräfte die Aktion und nahmen acht Teilnehmer vorläufig fest.

Screenshot "az247.cz"
Berichtete im Internet mit Bild über die Aktion: "az247.cz"Bild: www.az247.cz

Die Aktion war vom Prager Magistrat vorab genehmigt worden. Angeblich sollen Mitglieder der Stadtregierung das Spektakel selbst beobachtet und dann dessen vorzeitige Beendigung mit der Polizei abgesprochen haben.

Straftat oder "Parodie"?

Konvicka rechtfertigte die Aktion als eine "Parodie" und "absurdes Theater". Seine Gruppierung hat in Tschechien Zehntausende Anhänger. Der Islamgegner unterhält auch Beziehungen zur "Pegida-Bewegung" in Deutschland.

Die tschechische Polizei prüft nach eigenen Angaben, ob sich die Teilnehmer der "Theateraufführung" einer Straftat schuldig gemacht haben. Konkret geht es um einen Paragrafen, der die Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe belegt.

wa/qu (kna, dpa)