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Acht Monate Haft für Holocaust-Leugnerin

2. September 2016

Das Amtsgericht Detmold hat die mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die 87-Jährige hatte erklärt, Auschwitz sei nur ein Arbeitslager gewesen.

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Die Angeklagte Ursula Haverbeck vor dem Gericht in Detmold (Foto: dpa)
Die Angeklagte Ursula Haverbeck vor dem Gericht in DetmoldBild: picture-alliance/dpa/F. Gentsch

Die 87-Jährige aus Vlotho musste sich vor Gericht verantworten, weil sie im Februar in einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller und eine Zeitung behauptet hatte, das Konzentrationslager Auschwitz sei kein NS-Vernichtungslager, sondern nur ein Arbeitslager gewesen. Sie nannte zudem die beim Detmolder Auschwitz-Prozess aussagenden Holocaust-Überlebenden "angebliche Zeugen", mit denen die Existenz eines Vernichtungslagers nachgewiesen werden solle.

Die Richterin ging mit dem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Haverbeck fehle "jegliche Einsicht", sie habe im Gerichtssaal erneut strafbare Äußerungen gemacht. Weil die Angeklagte bereits mehrfach wegen Leugnung des Massenmords an Juden verurteilt worden war, setzte das Gericht die Haftstrafe nicht zur Bewährung aus. Haverbeck kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Hintergrund für Haverbecks Brief war das Verfahren gegen den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning, der am 17. Juni vom Landgericht Detmold wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Auftakt des Detmolder Auschwitz-Prozesses war es im Februar zu einem Tumult gekommen, als die Holocaust-Leugnerin versuchte, in die Sitzung zu gelangen.

Im größten nationalsozialistischen Vernichtungslager im polnischen Auschwitz ermordeten die Nazis im Zweiten Weltkrieg nach neueren Forschungen rund 1,1 Milliionen Menschen, die meisten davon Juden.

Mehrfach vorbestraft

Haverbeck, die zusammen mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann das mittlerweile verbotene Collegium Humanum betrieben hatte, stand bereits mehrmals wegen Volksverhetzung vor Gericht. Erst im November 2015 wurde sie in Hamburg wegen Volksverhetzung zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsextremistin hatte unter anderem in der ARD-Sendung "Panorama" gesagt, der Holocaust sei "die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte". Weitere Verfahren gegen sie stehen in Verden bei Bremen sowie am 11. Oktober in Bad Oeynhausen an, auch jeweils wegen Volksverhetzung.

kle/wl (epd, dpa)