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Politik

AfD-Klagen gegen Verfassungsschutz

22. Januar 2021

Die rechtsgewirkte Partei will vor allem verhindern, dass sie vom zuständigen Bundesamt als Verdachtsfall eingestuft wird. Und auch der alte "Flügel" der AfD bewegt noch einmal die Gemüter.

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Mitglieder der AfD-Fraktion im Bundestag. Vorne: Fraktionschef Alexander Gauland
Mitglieder der AfD-Fraktion im Bundestag. Vorne: Fraktionschef Alexander Gauland Bild: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Partei habe zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Darin beantragt die AfD zum einen, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben.

Hängebeschluss bis Montag

Zum Zweiten beantragt die AfD, dem Verfassungsschutz zu verbieten, bekanntzugeben, über wie viele Mitglieder der sogenannte rechtsextreme  "Flügel" bis zu seiner Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.

Die Gerichtssprecherin kündigte für Montag eine Zwischenentscheidung des Gerichts an, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die noch vor dem Eilantrag ergehen kann, also besonders kurzfristig.

Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, und Bundesinnenminister Horst Seehofer
Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, und Bundesinnenminister Horst SeehoferBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Nach Medienberichten will das von Thomas Haldenwang geleitete Bundesamt für Verfassungsschutz in der kommenden Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen.

Seehofer will genau prüfen 

Das Bundesinnenministerium prüft einem Bericht zufolge indes noch, wie es sich zu einer möglichen Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz positionieren soll. Minister Horst Seehofer habe die Juristen seines Hauses angewiesen, sich mit den BfV-Experten nochmals über das entsprechende, rund 1000 Seiten lange Gutachten der Verfassungsschützer zu beugen, berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Die Begründung für die veränderte Einstufung solle nach Lesart des Ministeriums absolut rechtssicher sein, um eine erfolgreiche Klage der AfD im Bundestagswahljahr ausschließen zu können, schreibt das Magazin zu den Hintergründen des Vorgehens. Das Bundesinnenministerium sei "im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht in den Vorgang eingebunden", wird ein Ministeriumssprecher zitiert. "Wann diese Prüfung abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten."

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke war der exponierteste Vertreter des rechtsextremen "Flügels"
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke war der exponierteste Vertreter des rechtsextremen "Flügels" Bild: picture-alliance/dpa/S. Pförtner

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, erklärte, die Klagen und Eilanträge der AfD machten deren Nervosität sichtbar. "Offenbar erwartet sie, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz belastbare tatsächliche Anhaltspunkte für Extremismus nicht nur beim 'Flügel', sondern in der Gesamtpartei hat", sagte der CDU-Politiker. "Es ist bezeichnend, dass die AfD eine mögliche Aufklärung der Öffentlichkeit juristisch verhindern will, statt sich eindeutiger als bislang von Extremisten in ihren Reihen wie Herrn Höcke zu distanzieren."

Der Verfassungsschutz hatte den 2015 vom Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke gegründeten "Flügel" im Frühjahr vergangenen Jahres als "erwiesen extremistische Bestrebung" eingestuft. Dieser hat sich - laut Auskunft der Partei - mittlerweile offiziell aufgelöst.

Berliner Kammergericht weist Kalbitz-Antrag ab

Das Berliner Kammergericht wies unterdessen einen Eilantrag des früheren brandenburgischen AfD-Vorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der Partei zurück. Die Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts vom vergangenen Juli, das wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz aufgehoben hatte, sei nicht zu beanstanden, erklärte das Kamergericht zur Begründung.

Andreas Kalbitz hat im Kampf gegen seinen Rauswurf aus der AfD erneut eine Niederlage erlitten
Andreas Kalbitz hat im Kampf gegen seinen Rauswurf aus der AfD erneut eine Niederlage erlittenBild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Schiedsgericht und Bundesvorstand hatten die Entscheidung damit begründet, dass Kalbitz bei seiner Aufnahme im Jahr 2013 seine frühere Mitgliedschaften bei den Republikanern und der später verbotenen "Heimattreuen Jugend" verschwiegen und damit die AfD arglistig getäuscht habe.

sti/uh (afp, dpa, epd)