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Klage erfolglos

21. Dezember 2011

Fluggesellschaften, die in Europa starten oder landen, müssen ab Januar eine CO2-Abgabe zahlen. Das verstößt nicht gegen internationales Recht, entschied der Europäische Gerichtshof. US-Airlines hatten dagegen geklagt.

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Ein Jumbo-Jet fliegt am Himmel von Berlin (Foto: dapd)
Bild: dapd
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Foto: Dphne Gratwohl / DW)
EUGh in Luxemburg: Keine DiskriminierungBild: DW

Abzocke oder Umweltschutz? Auch amerikanische Fluglinien müssen ab 1. Januar die von der Europäischen Union beschlossene Zwangsabgabe auf CO2-Emissionen zahlen, wenn sie Ziele in Europa anfliegen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch (21.12.2011) in Luxemburg entschieden. Die Abgabe verstoße nicht gegen die "Souveränität von Drittstaaten", heißt es in dem Urteil. Gegen die Ausweitung des Emissionshandels hatten der US-Luftfahrtverband und drei große US-Fluggesellschaften geklagt. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei den Emissionszertifikaten um eine nach internationalem Recht unzulässige Gebühr auf Treibstoff.

"Die Airlines sind nicht grundsätzlich gegen den Emissionshandel", sagt Luftfahrtexperte Jens Flottau zur Deutschen Welle. "Sie fordern nur, dass weltweit die gleichen Bedingungen herrschen." Hier sei die Europäische Union einseitig vorgeprescht - in einem Bereich, für den sie gar nicht zuständig sei.

Flugzeuge parken auf dem Charles de Gaulle Airport bei Paris ( Foto: dapd)
Auch ohne CO2-Abgabe haben die Fluggesellschaften ein hohes Interesse, Kerosin zu sparenBild: AP

750 Millionen Euro Einnahmen

Seit 2005 müssen Unternehmen in Europa, die CO2 ausstoßen, Emissionsrechte kaufen. Es lohnt sich für sie, in Umweltschutzmaßnahmen zu investieren, weil sie damit weniger Verschmutzungsrechte kaufen müssen. Ab Januar werden auch alle Fluglinien in diesen Emissionshandel einbezogen, die in Europa starten oder landen - unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft.

Nach den EU-Plänen bekommen die Fluggesellschaften 85 Prozent der Verschmutzungsrechte kostenlos zugeteilt, 15 Prozent müssen sie dazukaufen. Ab 2013 soll der Anteil der kostenfreien Zertifikate reduziert werden. Die Fluggesellschaften sollen damit angehalten werden, Kerosin sparende Maschinen einzusetzen. Die Schätzungen für die Einnahmen aus der Zwangsabgabe liegen bei 750 Millionen Euro im nächsten Jahr - ein Langsteckenticket würde sich um zwei bis drei Euro verteuern.

Kein Verstoß gegen internationales Recht

Frankfurter Flughafen, Luftaufnahme (Foto: dpa)
Frankfurter Flughafen: Alle Airlines betroffenBild: dpa

40 außereuropäische Staaten haben Widerstand gegen die EU-Regelung angekündigt. Sie drohen europäischen Fluglinien damit, Lande- und Überflugrechte zu entziehen. Auch ohne diese Maßnahme läge es im Interesse aller Fluglinien, Kerosin einzusparen, sagt Flugexperte Jens Flottau. "Kerosin ist mittlerweile einer der größten Einzelposten in der Kostenrechnung der Airlines. Deshalb haben sie schon jetzt ein großes Interesse daran, die Umwelt zu schonen."

Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten jetzt die Richter in Luxemburg. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet betroffen seien. Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien. Es sei sogar denkbar, dass eine Airline mit geringem Treibstoffverbrauch aus dem Verkauf ihrer überzähligen Zertifikate einen Gewinn erzielen könne.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat das Urteil des EuGH begrüßt. "Mit der Beteiligung der Airlines am Emissionshandel und mit der Ticketsteuer wird das Fliegen nicht umweltfreundlich", sagt BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. Die versteckten Kosten des Luftverkehrs würden sich künftig aber etwas stärker im Flugpreis widerspiegeln. "Fliegen günstiger als eine Taxifahrt oder spottbilliges Städtehopping per Flugzeug zum Shoppen wird es nicht mehr geben. Das ist gut für die Umwelt und die Kunden."

Autor: Rolf Wenkel
Redaktion: Henrik Böhme