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Aktionsplan mit Lücken

22. September 2011

Auf die Gleichheit vor dem Gesetz können sich alle Bürger in Deutschland berufen. Um Rassismus zu bekämpfen, braucht es jedoch mehr - so das Ergebnis mehrerer UN-Konferenzen. Doch die Umsetzung lässt auf sich warten.

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Schülerdemonstration gegen Rassismus (Archivfoto: dpa)
Schülerdemonstration gegen Rassismus im süddeutschen Wunsiedel (Archivbild)Bild: picture-alliance/ dpa

Vier etwa 20 Jahre alte, leicht angetrunkene Jugendliche stehen auf einem U-Bahnhof in der süddeutschen Stadt Nürnberg und suchen eine offenbar verschwundene Flasche Bier. Dann sehen sie Eric, nur wenig älter, schwarze Hautfarbe, aus Burkina Faso. "He, du Neger!", pöbeln sie ihn an und beschuldigen ihn, das Bier genommen zu haben. Eric droht, die Polizei zu rufen. Immerhin, es wirkt, sie lassen ihn in Ruhe.

Fälle wie diese erleben in Deutschland nicht nur Afrikaner. Nuran Yigit vom Anti-Diskriminierungsnetzwerk in Berlin kennt andere: Ein Neurologe weigert sich, eine ältere Türkin zu behandeln, weil sie kein Deutsch spricht, obwohl sie von ihrer Tochter begeleitet wird, die alles übersetzen könnte. Eine Kolumbianerin in Berlin wird nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Eine Kopftuch tragende Ärztin wird von der Bewerbung um eine Stelle in einer Privatpraxis gleich ausgeschlossen, weil sie das Kopftuch nicht ablegen will. Wer den Weg zum Antidiskriminierungsnetzwerk in Berlin findet, hat Glück.

Rassismus im Alltag

Rassistisches Wahlplakat der rechtsextremen NPD (Archivfoto: dpa)
Rassistisches Wahlplakat der rechtsextremen NPDBild: picture alliance/dpa

Das Antidiskriminierungsnetzwerk ist eine Organisation der Zivilgesellschaft, die mit Beratern, Anwälten und Psychologen für die Opfer Partei ergreift. "Rassistische Diskriminierung wird als eine Normalität im Alltag wahrgenommen", berichtet die Projektleiterin Nuran Yigit. "Und das ist oft mit Gefühlen von Resignation und Ohnmacht verbunden." Da kann man ja sowieso nichts gegen tun - diesen Satz hat die in der Türkei geborene Pädagogin schon oft gehört. So sieht sie ihre Aufgabe nicht nur in der Beratung, sondern auch darin, Betroffene zu motivieren, sich zu wehren. In 120 Fällen pro Jahr finden Opfer Hilfe beim Antidiskriminierungsnetzwerk. Die Stadt Berlin, die öffentliche Gelder für diese Arbeit zur Verfügung stellt, hat hier Vorbildfunktion, meint Nuran Yigit.

In anderen Regionen Deutschlands fehlen solche Angebote; überhaupt fehlt ein systematisches Konzept. Dabei hatte die dritte große Weltkonferenz gegen Rassismus 2001 in Durban die Staaten aufgefordert, nationale Aktionspläne zu entwickeln, um auf allen Ebenen dieser Menschenrechtsverletzung entgegenzuwirken.

Stiefkind Aktionsplan

Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die überhaupt einen Aktionsplan entwickelt haben. Aber auch hier war es ein schwieriger, achtjähriger Prozess ohne überzeugendes Ergebnis, sagt Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. "Er enthält vor allem Maßnahmen, die Deutschland ohnehin schon verfolgt hatte und er ist sehr wenig aktions- und zukunftsorientiert", so die Kritik der Menschenrechtsexpertin. Kein Ministerium und kein hochrangiger Politiker habe sich das Thema zu Eigen gemacht.

Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes im Bundestag im Juni 2005 (Foto: dpa)
Das vom Bundestag beschlossene "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" trat 2006 in KraftBild: dpa

Konkretes gibt es ohnehin erst seit dem sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das vor fünf Jahren in Kraft trat. Es ist das Ergebnis eines ebenfalls zähen politischen Prozesses zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorgabe in nationales Recht. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen von Menschen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern. Immerhin: Das Gesetz ist eine wichtige Handlungsgrundlage für Beraterin Yigit. "Im Arbeitsbereich gibt uns dieses Gesetz viele Möglichkeiten, gegen rassistische Diskriminierung vorzugehen. Aber in anderen Bereichen ist es schwieriger."

Lücken im Gesetz

Wenn Migranten bei der Wohnungssuche, bei der Eröffnung eines Bankkontos oder beim Versuch, Einlass in eine Diskothek zu bekommen, diskriminiert werden", dann fällt es den Betroffenen schwerer, sich zu wehren und dies juristisch plausibel nachzuweisen", erläutert Yigit.

Ohnehin sei der Gang zum Gericht oft eine zu hohe Hürde, meint Nuran Yigit. "Wir würden uns wünschen, als Verband klagen zu können." Denn für die Betroffenen sei ein Gerichtsverfahren nicht nur eine große emotionale Belastung, sondern oft auch eine finanzielle Frage. Auch gegen rassistische Diskriminierung in der Schule und im Bildungsbereich biete das Gesetz zu wenig konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Autorin: Ulrike Mast-Kirschning
Redaktion: Dеnnis Stutе