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Amazon legt Steuerstreit mit Frankreich bei

5. Februar 2018

Der Online-Händler Amazon meldet eine Einigung im jahrelangen Streit mit Frankreich. Dort hatten die Steuerbehörden Nachzahlungen von fast 200 Millionen Euro gefordert.

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Amazon Angestellte in in Chalon-sur-Saone
Amazon-Lager in Chalon-sur-SaoneBild: PHILIPPE MERLE/AFP/Getty Images

"Wir haben eine umfassende Vergleichsvereinbarung mit den französischen Behörden in den bisherigen Fragen erzielt", erklärte eine Amazon-Sprecherin am Montag via E-Mail. Details nannte sie nicht - also auch nicht, ob und gegebenenfalls wie viel Geld Amazon zahlt.

Frankreich hatte laut früheren Finanzdokumenten des US-Konzerns eine Nachzahlung von Steuern, Zinsen und Bußgeldern von 196 Millionen Euro für die Jahre 2006 bis 2010 gefordert. In dem mehr als fünfjährigen Streit ging es um "die Verteilung von Erträgen" zwischen verschiedenen Staaten, hieß es im Jahresbericht für 2016.

Wo werden Gewinne versteuert?

Amazon wird vorgeworfen, Steuerverpflichtungen in Frankreich und anderen Ländern umgangen zu haben, indem der Online-Handelsgigant seine Umsätze über Luxemburg lenkt. Dort werden ausländischen Firmen Steuererleichterungen gewährt.

Diese in die Kritik geratene Praxis hat das Unternehmen nach eigenen Angaben inzwischen umgestellt. Seit 2015 versteuere es in Deutschland erwirtschaftete Gewinne auch in Deutschland.

In Frankreich sei im August 2015 eine Niederlassung gegründet worden, teilte Amazon mit: "Alle Umsätze, Gebühren, Gewinne und Steuern, die mit dem Einzelhandelsgeschäft zusammenhängen, werden nunmehr in Frankreich verbucht."

Einigung auch mit Italien

Die Besteuerung der Digitalwirtschaft sorgt seit Jahren für Debatten. Im Dezember hatte Amazon sich laut einer Bekanntmachung der italienischen Steuerbehörde bereiterklärt, 100 Millionen Euro an Italien zu zahlen. Im Gegenzug sollten Steuerermittlungen zum Zeitraum 2011 bis 2015 enden.

Im Juli 2017 hatte die französische Regierung einen Steuerstreit mit Google verloren. Ein heimisches Gericht befand damals, dass der US-Internetriese zu der verlangten Nachzahlung von 1,1 Milliarden Euro nicht verpflichtet sei, da dessen Präsenz in dem Land eine derartige Forderung nicht rechtfertige.

bea/mak (dpa, reuters)