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Gesellschaft

Per Operation zum Jungen oder Mädchen?

10. Mai 2017

Auch wenn es Eltern "nur gut meinen" sollten: Amnesty International prangert Operationen an intergeschlechtlichen Minderjährigen an, um sie vorschnell zu einem Jungen oder einem Mädchen zu machen.

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Mädchen und Junge (Foto: Imago/J. Alexandre)
Bild: Imago/J. Alexandre

"In der Praxis empfehlen Ärzte den Eltern häufig Genitaloperationen, um die Kinder zu 'normalisieren'", kritisierte Maja Liebing von der Menschenrechtsorganisation anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts zur der Problematik. Operationen oder andere Behandlungen beispielsweise mit Hormonen könnten aber schwere körperliche und seelische Schäden nach sich ziehen. Eltern würden nur unzureichend über Methoden und Folgen informiert.

Wiederkehrende Schmerzen, psychische Probleme

Als intergeschlechtlich oder intersexuell werden Menschen bezeichnet, bei denen Chromosomen und innere oder äußere Geschlechtsorgane nicht eindeutig einem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Für den Bericht führte Amnesty 70 Interviews mit Intersexuellen, Aktivisten, Eltern, Ärzten und Experten. Intersexuelle Minderjährige und deren Eltern hätten unter anderem von wiederkehrenden Schmerzen und psychischen Problemen berichtet. Die Auswirkungen dieser Eingriffe seien bisher kaum wissenschaftlich untersucht. Zwar gebe es gute Leitlinien für die Behandlung von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale, diese seien jedoch nicht verbindlich genug, kritisiert Amnesty.

Die Organisation fordert deshalb die Bundesregierung auf, dies zu ändern und somit sicherzustellen, "dass mit Ausnahme von Notfallbehandlungen keine Eingriffe durchgeführt werden". Jede Behandlung sollte möglichst aufgeschoben werden, "bis das Kind die Reife besitzt, um über seinen Körper mitzuentscheiden".

Bis zu 12.000 Betroffene in Deutschland

Über die Rechte Intersexueller gibt es seit längerem eine Diskussion. Bereits 2012 mahnte der Deutsche Ethikrat Zurückhaltung bei Operationen an, bei denen Kinder mit beiden Geschlechtsmerkmalen oft per Operation auf eines festgelegt werden. Zudem sollten Intersexuelle entschädigt werden, deren Identität nach Auffassung der Experten oft "aufs Tiefste verletzt" worden sei. Die Wissenschaftler forderten damals außerdem die Möglichkeit, in der Geburtsurkunde das Geschlecht offen zu lassen, um die Rechte Intersexueller zu stärken. Diese Empfehlung wurde bislang als einzige vom Gesetzgeber umgesetzt. Nach Einschätzung des Ethikrates entsprechen geschlechtszuordnende Operationen, die nicht medizinisch notwendig sind, nicht mehr dem Stand heutiger Erkenntnisse. 

Die Bestimmung der Zahl Intersexueller in Deutschland ist schwierig. Die Bundesregierung geht von 8.000 bis 12.000 Betroffenen aus. Laut einer im Amnesty-Bericht erwähnten Studie wurden 2014 bundesweit knapp 2.500 Diagnosen im Zusammenhang mit Variationen der Geschlechtsmerkmale bei Kindern unter zehn Jahren gestellt.

sti/rb (afp, dpa, epd)