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Politik

Anklage fordert Höchststrafe für Lübcke-Mörder

22. Dezember 2020

Die Bundesanwaltschaft sieht die Schuld des Angeklagten im Lübcke-Prozess als bewiesen an und fordert lebenslänglich. Der Kasseler Regierungspräsident sei wegen seiner Werte Opfer der rechtsextremistischen Tat geworden.

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Prozess im Mordfall Lübcke Stephan Ernst
Bild: Ronald Wittek/dpa/picture alliance

Die Anklagevorwürfe gegen den Hauptangeklagten im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hätten sich bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er forderte für Stephan E. eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem sehe man eine besondere Schwere der Schuld, sagte Killmer. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Der Angeklagte sei sowohl des Mordes an Walter Lübcke als auch des versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling schuldig, sagte Killmer: "Beide Taten sind rechtsextremistische Anschläge." So sei der CDU-Politiker wegen seiner Werte zum Anschlagsziel geworden. Der Angeklagte Stephan E. hatte gestanden, im Sommer 2019 sein Opfer auf der Terrasse von dessen privatem Wohnhaus erschossen zu haben. Das Motiv sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt hatte.

Staatsanwaltschaft fordert knapp zehn Jahre Haft für Unterstützer

Zu dem Mord an Lübcke gab der 47-jährige Angeklagte an, dass ihn der wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagte Markus H. begleitet habe. Dies glaubt die Bundesanwaltschaft nicht. Allerdings habe man keine Zweifel an der Mitschuld von H.: Taten wie die von E. seien ohne Unterstützung eines extremistischen Umfeldes unmöglich. "Genau in dieses Umfeld ordnet sich der Tatbeitrag von Markus H. ein." Er habe E. in seinem Hass bestätigt, radikalisiert und im Schießen unterrichtet. Die Bundesanwaltschaft forderte für Markus H. neun Jahre und acht Monate Haft.

Abgestritten hat Stephan E. im Prozess die Messerattacke im Jahr 2016 auf den heute 27-jährigen irakischen Flüchtling.

Der Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft war das erste Plädoyer in dem seit Juni laufenden Verfahren. Im neuen Jahr sollen die Nebenkläger zu Wort kommen, die Lübckes Familie und den Flüchtling vertreten, dann die Verteidiger. Ende Januar wird ein Urteil erwartet.

qu/gri (dpa, afp, epd)