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Politik

Asyl: Horst Seehofer will Lügner bestrafen

1. Februar 2019

Nach Vorstellungen des Bundesinnenministeriums soll eine Verschleierung der Identität bei abgelehnten Asylbewerbern zum Verlust der Duldung führen. Die Planungen zum Prozedere sind aber noch nicht abgeschlossen.

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Deutschland Horst Seehofer, Bundesinnenminister in Berlin
Der Bundesinnenminister vor zwei Tagen in BerlinBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Die Nachrichtenagentur AFP und die Tageszeitung "Die Welt" zitieren aus dem ihnen vorliegenden Referentenentwurf des von Horst Seehofer geleiteten Bundesinnenministeriums: "Wer seine Abschiebung selbst verhindert, zum Beispiel weil er die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, darf künftig keine Duldung mehr erhalten."

Der Ausländer solle dann nur noch eine Bescheinigung erhalten, dass er ausreisepflichtig ist, berichtete "Die Welt" weiter. Ziel der Verschärfung sei, abgelehnte Asylbewerber, die ihre Abschiebung zu verhindern versuchen, von denen zu unterscheiden, die aus anerkannten Gründen nicht abgeschoben werden können, etwa weil kein Pass vorliegt, humanitäre Erwägungen gegen eine Abschiebung sprechen oder es keine Flugverbindungen in eine Krisenregion gibt.

"Strafbarkeitslücke"

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte in Berlin, Asylbewerber seien bislang die einzigen Ausländer, die nicht strafrechtlich belangt würden, wenn sie die Behörden über ihre wahre Identität täuscht. Sie könnten dafür aktuell nur über das Verwaltungsrecht sanktioniert werden. Dies sei "ein Zustand, den wir so nicht hinnehmen wollen". Um die "Strafbarkeitslücke" zu schließen, fänden auf Fachebene derzeit Diskussionen statt.

Der Sprecher fügte hinzu, der Gesetzentwurf, aus dem zitiert worden sei, befinde sich noch nicht einmal in der Abstimmung mit anderen Ressorts. In diesem Stadium könne man keine weiteren Angaben machen. Offen ist auch, ob sich die Koalitionsparteien auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigen werden.

Das von Katarina Barley (SPD) geführte Bundesjustizministerium äußerte bereits Bedenken gegen Seehofers Vorstoß. Ein Sprecher sagte, sobald ein entsprechender Gesetzentwurf vorliege, "werden wir ihn prüfen". Ein derartiger Straftatbestand sei jedoch nicht Teil des Koalitionsvertrages. Dabei müsse allerdings berücksichtigt werden, dass falsche Personalangaben im Asylverfahren jetzt schon als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden könnten. Auch würden Anträge von Identitätstäuschern regelmäßig als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.

Menschenrechtsorganisation spricht von Willkür

Die Organisation Pro Asyl protestierte gegen Seehofers Vorhaben. Die Praxis zeige, dass den Betroffenen Asylbewerbern oft willkürlich fehlende Mitwirkung vorgeworfen werde. Dabei könne es für fehlende Papiere unterschiedliche Gründe geben, erklärte Pro Asyl.

Drei Viertel der abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbwerber sind geduldet, beispielsweise weil sie eine falsche Identität vortäuschen oder der Staat aus humanitären oder praktischen Gründen auf eine Abschiebung verzichtet. Eine Duldung wird immer nur befristet erteilt und begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Sie schützt aber vor Abschiebung. 

Zum Jahreswechsel waren in Deutschland 180.124 Menschen geduldet, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervorgeht. Bei rund 40 Prozent von ihnen fehlten Reisedokumente.

qu/uh (afp, dpa, kna, epd)