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Politik

Asylbescheide oft inhaltlich fehlerhaft

13. April 2021

Wer nach einem abgelehnten Asylantrag vor Gericht zieht, bekommt in vielen Fällen Recht. Das heißt aber nicht automatisch, dass die Kläger dauerhaft hierbleiben dürften.

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Deutschland Nürnberg | BAMF
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg entscheidet über Asylanträge (Archivbild)Bild: Christoph Hardt/Geisler-Fotopress/picture alliance

Fast ein Drittel aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat bei inhaltlicher Prüfung durch die Verwaltungsgerichte Erfolg. So endeten 2020 rund 31 Prozent aller Verfahren zugunsten der Kläger. "Sonstige Erledigungen", in denen die Richter keine inhaltliche Entscheidung trafen, sind dabei herausgerechnet.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, wurden von 68.000 ablehnenden Entscheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa 21.200 kassiert. Besonders hoch sei die Quote bei Asylbewerbern aus Afghanistan, meldet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ), der das Papier vorliegt.

Deutschland Erding | Flüchtlinge müssen Fingerabdrücke abgeben
Bei einer Asylbewerberin werden auf digitalem Wege Fingerabdrücke genommen (Archivbild)Bild: Armin Weigel/dpa/picture alliance

Der Anteil aller gerichtlich überprüften Bescheide, die aufgehoben wurden, hatte dem Bericht zufolge 2019 noch bei 26 Prozent gelegen; 2018 waren es 31 Prozent, 2017 noch knapp 41 Prozent. In der Gesamtschau wird inzwischen gegen drei Viertel der BAMF-Ablehnungen Klage erhoben. Die Innenexpertin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, nannte die Zahlen inakzeptabel. Sie zeigten, dass das Bundesamt seine Entscheidungspraxis und seine Qualitätskontrolle ändern müsse.

Immer längere Verfahren

Die Vielzahl der Gerichtsverfahren führt dazu, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer weiter ansteigt. Sie lag 2020 bei 24,3 Monaten, deutlich länger als 2019 (17,6 Monate) und 2018 (12,5 Monate). Dagegen baut sich laut NOZ der Stapel unerledigter Verfahren allmählich ab. Ende 2020 seien aber immer noch 191.110 Asylklagen anhängig gewesen.

Hat ein Asylbewerber mit seiner Klage Erfolg, bedeutet dies freilich noch nicht, dass sein Aufenthalt in Deutschland langfristig gesichert wäre. In vielen Fällen konnten die Betroffenen lediglich ein Abschiebungsverbot erstreiten.

jj/ehl (dpa, afp, epd, kna)