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Asylbewerber bekommen mehr Geld

18. Juli 2012

Die staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland sind zu niedrig. Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf existenzwürdiges Existenzminimum, entschied das Bundesverfassungsgericht.

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Asylbewerberinnen am Straßenrand kauernd (foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Sozialleistungen für Flüchtlinge müssen erhöht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Demnach verstößt das 1993 eingeführte Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundgesetz, weil die Leistungen unterhalb des Existenzminimums liegen. Der Gesetzgeber muss nun unverzüglich eine Neuregelung erlassen.

Das Gesetz sieht für Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete Flüchtlinge deutlich geringere Sozialleistungen als für Deutsche vor. Die Grundleistungen für einen erwachsenen Flüchtling mit 224 Euro monatlich liegen um 40 Prozent unter dem Betrag, den Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger erhalten.

Die beiden Kläger, ein kurdischer Flüchtling aus dem Irak und ein heute elfjähriges, aus Liberia stammendes Mädchen, waren vor Gericht gegangen, weil die Hilfeleistungen "evident unzureichend" seien und ihr lebensnotwendiger Bedarf nicht nachvollziehbar ermittelt worden sei.

Amnesty international begrüßte das Urteil. Die bisherigen Leistungen seien seit langem als inhuman und diskrimierend bekannt. Andere Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen fordern seit Jahren, das Asylbewerberleistungsgesetz komplett abzuschaffen.

SC/kle (epd,dapd)