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Auftakt im Strafprozess zu Ruanda-Völkermord

18. Januar 2011

Die langen Schatten des Völkermords von 1994 im Herzen Afrikas haben die deutsche Justiz erreicht. Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht muss sich ein ruandischer Ex-Bürgermeister wegen Massakern an Tutsis verantworten.

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Die Gedenkstätte für die ruandischen Genozid-Opfer in der Stadt Nyamata (Foto: AP)
Blick in eine Gedenkstätte für die ruandischen Genozid-Opfer in der Stadt NyamataBild: AP

Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht hat am Dienstag (18.01.2010) ein Völkermord-Prozess gegen einen ehemaligen Bürgermeister aus Ruanda begonnen. Der heute 53-jährige Onesphore Rwabukombe - ein Hutu - wird beschuldigt, 1994 in seinem Land drei Massaker an Angehörigen der Volksgruppe der Tutsi angeordnet zu haben. Dabei sollen mehr als 3700 Menschen getötet worden sein, die in Kirchen Zuflucht gesucht hatten.

Bei Schuldspruch droht lebenslange Haft

Die Anklage der Generalbundesanwaltschaft umfasst Völkermord, Mord und Anstiftung zu beiden Verbrechen. Bei einem Schuldspruch droht Rwabukombe lebenslänglich. Es ist der erste Strafprozess in Deutschland zum Völkermord in Ruanda von 1994, bei dem nach unterschiedlichen Schätzungen bis zu eine Million Menschen, vor allem Tutsi und politisch gemäßigte Hutu, getötet wurden. Für das Frankfurter Verfahren sind bis Herbst 45 Verhandlungstage angesetzt. Es sind 52 Zeugen geladen, darunter deutsche Ermittler und Überlebende aus Ruanda. Rwabukombe wird in der Bundesrepublik der Prozess gemacht, weil er im Jahr 2002 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war und einen Asylantrag gestellt hatte. Seitdem lebt er im Rhein-Main-Gebiet.

Der Angeklagte Onesphore Rwabukombe (Foto: AP)
Der Angeklagte Onesphore Rwabukombe (Augenbereich gepixelt)Bild: dapd

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Ende März 2008 gegen den Ex-Bürgermeister der Gemeinde Muvumba im Norden Ruandas. Rwabukombe steht als Nummer 435 auf der amtlichen ruandischen Liste der gesuchten Verantwortlichen für den Genozid. Er wird vom Generalstaatsanwalt von Ruanda mit internationalem Haftbefehl gesucht. Rwabukombe war deshalb im April 2008 in Auslieferungshaft genommen worden. Er kam jedoch im November 2008 wieder auf freien Fuß, weil Justizbehörden in Frankfurt Auslieferungen nach Ruanda in Anlehnung an gleichlautende Entscheidungen des Internationalen Ruanda-Tribunals mit Sitz in Arusha in Tansania für unzulässig erklärt hatten.

Der beschuldigte Ex-Bürgermeister schweigt

Nur einen Monat später kam Rwabukombe dann in Untersuchungshaft, die bis Mai 2009 andauerte. Dieses Mal hob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl auf, weil nach seiner Ansicht die Aussagen mittelbarer Zeugen nicht für einen dringenden Tatverdacht ausreichten. Nach "intensiven weiteren Ermittlungen" erließ der Ermittlungsrichter am BGH Ende Juli vergangenen Jahres dann erneut Haftbefehl. Der Beschuldigte selbst äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.

Blick auf das Frankfurter Oberlandesgericht (Foto: dpa)
Ort des Geschehens: das Frankfurter OberlandesgerichtBild: picture alliance/dpa

Die Völkerrechtsexpertin von Amnesty International, Leonie von Braun, begrüßt den Prozess in Frankfurt. Deutsche Behörden hätten lange gezögert, zu Kriegsverbrechen in Afrika zu ermitteln, wenn sich mutmaßliche Täter in der Bundesrepublik aufhielten. Dagegen habe es zu den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien bereits einige Verfahren in Deutschland gegeben. Eine Anklage in der Bundesrepublik, Frankreich oder Belgien schließe die Lücke in der Strafverfolgung zwischen internationalen Gerichten und der ruandischen Justiz, so die Expertin der Menschenrechtsorganisation weiter. Ziel sei, dass ein Täter bei bewiesener Schuld eine gerechte Strafe bekomme und die Familien der Opfer Genugtuung erfahren. "Es sind Zweifel angebracht, ob Prozesse in Ruanda den Fairness-Standards genügen, die wir anlegen", sagte von Braun.

Autor: Stephan Stickelmann (epd, dpa, dapd)
Redaktion: Nicole Scherschun