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Aus für russisch-tschetschenische NGO

19. Oktober 2006

Russische Nichtregierungsorganisationen haben es schwer. Am 13.Oktober verbot ein Gebietsgericht die Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft. DW-RADIO sprach mit deren Leiter, Stanislaw Dmitrijewskij.

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Bild: DW

DW-RADIO/Russisch: Herr Dmitrijewskij , im Februar diesen Jahres wurden Sie persönlich wegen Schürens zwischenethnischen Streits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Grund war die Veröffentlichung einer Erklärung der tschetschenischen Separatistenführer Achmed Sakajew und Aslan Maschadow in ihrer Zeitung "Prawosaschtschita". Sie haben gegen das Urteil Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Kommt die Prüfung des Falles in Straßburg voran?

Was kann es für ein Vorankommen geben? Die Beschwerde ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt worden. Es ist bekannt, dass der Europäische Gerichtshof ein hervorragendes Gericht ist, aber es hat ein wesentliches Defizit: es prüft die Sachen sehr lange. Deswegen müssen wir uns mit Geduld wappnen.

Nun wurde Ihre Gesellschaft geschlossen wegen des Verstoßes gegen Artikel 15 des Gesetzes über gesellschaftliche Organisationen. Dieser erlaubt die Schließung einer Organisation, falls ihr Leiter zu Extremismus aufgerufen hat. Wie hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Fall argumentiert?

Stanislaw Dmitrijewskij: Das Hauptargument ist, dass ich ein Extremist sei und die Organisation meine Ansichten teile, folglich sei sie eine extremistische Organisation. Alles andere sind dann Kleinigkeiten. Alles Mögliche wurde vorgelegt, bis hin zu Strafen der Steuerinspektion in Höhe von 50 Rubel für nicht fristgerechtes Vorlegen von Papieren, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bewiesen haben soll, dass unsere Organisation systematisch und böswillig gegen die Gesetze verstieße. Es ist klar, dass auf dieser Grundlage praktisch jede Menschenrechts-Organisation geschlossen werden kann. Hier wird ein Präzedenzfall geschaffen, den man meiner Meinung nach für die Schließung unbequemer Organisationen und die Beseitigung von Organisationen ausnutzen wird, die sich noch nicht entschieden haben, ob sie zur Staatsmacht loyal sein wollen.

Bedeutet das, dass die Staatsmacht mit der Schließung Ihrer Organisation sozusagen einen Schauprozess veranstaltet hat, um andere zu warnen?

Natürlich! Ich denke, der Weg ist nun geebnet. Unsere Organisation ist bereits unter alle möglichen Räder gekommen.

Demnach war es nicht der erste Versuch, ihre Organisation zu schließen?

Schon vor einem Jahr hat man das versucht, aber damals war die rechtliche Stellungnahme der Justiz so schwach, dass sie dies nicht erreichen konnten. Die rechtliche Argumentation war in der Tat sehr schwach und die Unterstützung von Menschenrechtlern und internationalen Organisationen sehr stark. Jetzt ist diese Unterstützung nicht schwächer, manchmal sogar noch stärker, aber innerhalb eines Jahres hat sich die Lage in Russland wesentlich verändert, es wurden unter anderem auch neue Gesetze verabschiedet. Beispielsweise dient die neue Fassung des Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen als Grundlage für die Schließung. Das Gesetz wurde heftig kritisiert, auch vom Europarat. Das heißt, dass jetzt die schlimmsten Befürchtungen, was die Folgen der Verabschiedung dieses Gesetzes betrifft, eintreten.

Das Gespräch führte Viacheslav Yurin
DW-RADIO/Russisch, 13.10.2006, Fokus Ost-Südost