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Ausländische Medienbeteiligungen im Visier

Yulia Vishnevetskaya26. September 2014

Ein neues Gesetz wird den Anteil ausländischen Kapitals an russischen Medien deutlich begrenzen. Die Regelung werde den unabhängigen Medienmarkt in Russland endgültig vernichten, meinen Experten.

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Eine ältere Frau bügelt während im Fernsehen Wladimir Putin zu sehen ist - Foto: Dmitry Khrupov (EPA)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Anteil ausländischer Aktionäre an russischen Medien soll künftig auf maximal 20 Prozent begrenzt sein. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat die russische Duma am Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Bislang durften Ausländer höchstens 50 Prozent an russischen Medienunternehmen besitzen. Das neue Gesetz reduziert diesen Anteil und sieht ferner vor, dass Ausländer, Staatenlose und russische Bürger mit einer weiteren Staatsangehörigkeit keine Medien mehr gründen dürfen.

Von Wedomosti bis Cosmopolitan

Sollten die Gesetzesänderungen endgültig angenommen werden, würden sie die unabhängigen kommerziellen Medien in Russland faktisch vernichten, warnte der russische Medienmanager Anton Nosik im Vorfeld. "Diejenigen, die über Jahrzehnte in verschiedene Medienunternehmen investiert, damit Arbeitsplätze geschaffen und dort die Redaktionspolitik mitbestimmt haben, werden gezwungen sein, ihre Aktien an Kreml-nahe russische Oligarchen zu verkaufen. Und das zu einem Preis, den man ihnen vorgeben wird", sagte Nosik der Deutschen Welle.

Cover der Zeitschrift Burda Moden auf russisch - Foto: dpa
Russische Burda-Magazine: Gezwungen, Anteile an Kreml-nahe Oligarchen zu verkaufen?Bild: picture-alliance / dpa

Das neue Gesetz hat praktisch Auswirkungen auf alle nicht-staatlichen Medien in Russland. Verlagshäuser wie Axel Springer, Burda, Sanoma Independent Media und Conde Nast sind nun gezwungen, ihre Anteile zu veräußern. Betroffen sind unter anderem die politischen Blätter "Forbes Russia" und "Wedomosti", auch Zeitschriften wie "National Geographic", "Geo", "Cosmopolitan" und "Popularnaja Mechanika" sowie die TV-Kanäle "Discovery", "Disney" und "STS". Bei all diesen Medien liegt der Anteil ausländischer Aktionäre über 20 Prozent.

Medien unter staatlicher Kontrolle

Auch der Medienjurist Fedor Krawtschenko meint, dass Dutzende der größten russischen Medienunternehmen ihre Eigentümerverhältnisse neu regeln müssten, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Die Initiative der Duma-Abgeordneten hält er jedoch für eigentlich politisch überflüssig. "In Wirklichkeit sind die Medien, um die es geht, längst unter staatlicher Kontrolle. Die in letzter Zeit vorgenommenen Gesetzesänderungen haben dazu geführt, dass jedes Medium bestraft oder blockiert werden kann. Der Kreml und die russischen Behörden haben die volle Macht über die Lizenzen", so Krawtschenko. Die Verleger hätten die Spielregeln längst akzeptiert. Sie würden sich gegenüber dem Kreml loyal verhalten.

Zeitungsstand in Moskau - Foto: Jens Kalaene (dpa)
Zeitungsstand in Moskau: Gesetz mit Auswirkungen auf alle nicht-staatlichen Medien in RusslandBild: picture-alliance/dpa

Im zurückliegenden Jahr habe die russische Staatsduma viele Gesetze verabschiedet, so Krawtschenko, die auf irgendeine Weise die Meinungsäußerung eingrenzten. Geändert worden sei das Gesetz über die Werbung. Verschärft worden seien die Strafen für Aufrufe zu nicht genehmigten Kundgebungen. Krawtschenko erinnerte auch an das Verbot, über Homosexualität zu berichten.

Keine Schlupflöcher für Ausländer

Medienmanager Anton Nosik betont, die Gesetzesänderungen würden ausländischen Investoren jede Möglichkeit nehmen, sich bei russischen Medienunternehmen einzubringen: "Es ist deutlich festgeschrieben: Es darf keine Besitzkette geben, die ins Ausland führt." Auch russische Verleger, die ihre Geschäfte vom Ausland aus betreiben, würden mit dem neuen Gesetz das Recht verlieren, in Russland zu publizieren.

Nosik, der unter anderem die Internet-Portale lenta.ru, gazeta.ru und bfm.ru gegründet hat, macht auf ein weiteres Problem aufmerksam: Werbekunden könnten Online-Medien meiden, deren Sitz im Ausland ist. "Wenn Werbung in einem ausländischen Medium erscheint, muss man laut Gesetz dafür eine außenwirtschaftliche Betätigung anmelden, was besonderen Aufwand bedeutet. Und wer will ihn schon betreiben?", so Nosik.