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Autoren-Witwe: Hugo Claus bestimmte Todeszeitpunkt selbst

21. März 2008
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Der Tod des flämischen Schriftstellers Hugo Claus hat ein Schlaglicht auf die Sterbehilfe in Belgien geworfen: Der weltberühmte Autor war am Mittwoch auf eigenen Wunsch aus dem Leben geschieden. Das ist in Belgien seit dem Jahr 2002 mit medizinischer Hilfe legal möglich. Ein Jahr zuvor hatten die Niederlande als erstes Land der Welt die Sterbehilfe erlaubt. "Hugo Claus litt an der Alzheimer-Krankheit", hatte seine Witwe Veerle Claus-De Wit nach dem Tod des 78-Jährigen mitgeteilt. "Er hat selbst den Augenblick seines Todes bestimmt und hatte um Sterbehilfe gebeten", fügte sie in ihrer Mitteilung nach Angaben der Zeitung "De Standaard"

eindeutig hinzu.

Im vergangenen Jahr zählte der Verein "Recht auf Würdiges Sterben" in Belgien 495 Fälle von Sterbehilfe, die dort Euthanasie genannt wird. Das seien weniger als 0,5 Prozent aller Sterbefälle gewesen, erläuterte die Vereinsvorsitzende Jacqueline Herremans in der Zeitung

"Het Laatste Nieuws" vom Donnerstag. Im Jahr zuvor seien es 429 Fälle gewesen, nach 393 im Jahr 2005.