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Bürgermeister müssen Schwule trauen

18. Oktober 2013

Das Gewissen allein reicht nicht: Wenn homosexuelle Paare eine Ehe schließen wollen, dürfen französische Bürgermeister sich nicht verweigern. Das stellte der Verfassungsrat in Paris klar.

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Transportminister Frederic Cuvillier vermählt das erste Homo-Ehepaar Frankreichs (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Den Anstoß zu der Entscheidung des Verfassungsrats hatte die Vereinigung konservativer Bürgermeister gegeben. In Frankreich schließen üblicherweise die Bürgermeister Ehen. Die Vereinigung forderte ein Recht darauf, die Trauung von Schwulen und Lesben unter Berufung auf ihre "Gewissensfreiheit" zu verweigern. Im Gesetz zur Homo-Ehe, das im Mai in Kraft getreten war, ist eine solche Klausel nicht enthalten.

Die Bürgermeister sahen darin einen Verstoß gegen in der Verfassung festgeschriebene Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit. Der Verfassungsrat wies dieses Ansinnen nun zurück. Die rechtlichen Vorgaben zu der Neuregelung seien verfassungskonform, urteilten die Richter. Zuvor hatte die Regierung die Forderung der konservativen Bürgermeister abgelehnt und argumentiert, das würde einer "Erlaubnis zur Diskriminierung" gleichkommen.

Ein Wahlversprechen Hollandes

Die Homo-Ehe, die gleichgeschlechtlichen Ehepaaren auch eine gemeinsame Adoption von Kindern erlaubt, war nach erbitterten Debatten und Massenprotesten Mitte Mai in Frankreich eingeführt worden. Sie war eines der Wahlversprechen des sozialistischen Präsidenten François Hollande. Auch zahlreiche Bürgermeister hatten gegen das Gesetz mobil gemacht und angekündigt, keine Schwulen und Lesben trauen zu wollen.

In der Debatte über das umstrittene Thema sagte Hollande im November 2012 vor einer Bürgermeister-Versammlung noch eine "Gewissensfreiheit" für Stadtoberhäupter beim Schließen von Homo-Ehen zu. Später relativierte er diese Äußerung aber. Auch das Gesetz zur Homo-Ehe enthält keinen entsprechenden Artikel.

Stellvertreter dürfen einspringen

Innenminister Manuel Valls erinnerte die Bürgermeister in einem Rundschreiben Mitte Juni an die möglichen Konsequenzen, sollten sie eine Eheschließung verweigern - Disziplinarmaßnahmen, Schadenersatzforderungen, aber auch eine strafrechtliche Verfolgung mit bis zu fünf Jahren Haft und 75.000 Euro Geldstrafe. In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Konflikten, weil Bürgermeister eine Trauung Homosexueller verweigerten.

Frankreich: Kulturkampf um Schwulen-Ehe

Faktisch können Bürgermeister bereits jetzt die Trauung an ihre Stellvertreter abtreten, wenn diese dazu bereit sind. Auch Mitglieder des Gemeinderates können eine Ehe schließen. Der Zusammenschluss der Bürgermeister hat bereits angekündigt, vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zu ziehen, sollte er vor dem Verfassungsrat unterliegen.

kle/se (afp)