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"Kräutermischung" als Cannabis-Konkurrenz

20. Juni 2016

Sie heißen "Beach Party" oder "Crazy Monkey" und sind alles andere als harmlos: Jugendschützer schlagen angesichts der zunehmenden Gefahren durch psychoaktive Drogen aus dem Internet Alarm.

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Ein Legal High (Foto: DW)
Bild: DW

Getarnt als Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger seien die gefährlichen Substanzen auch für Minderjährige frei erhältlich und über soziale Netzwerke leicht zu finden, warnte das Portal Jugendschutz.net in Berlin. Dort wurde der mittlerweile 20. Jahresbericht des Portals vorgestellt, das an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden ist und das Internet regelmäßig auf Jugendschutzverstöße kontrolliert.

Jugendschutz.net überprüfte zwischen Oktober 2015 und Mai dieses Jahres insgesamt 86 deutschsprachige Webangebote, darunter 76 Onlineshops, die sogenannte "Legal Highs" anbieten. In vielen Shops können die Drogen demnach ohne Altersnachweis bestellt werden. Rund drei Viertel der Onlineshops bewerteten die Experten daher als "schwer jugendgefährdend". Sie dürften eigentlich nur Erwachsenen zugänglich sein.

Die meisten "Legal Highs" sind nicht legal

Neue synthetische Drogen aus dem Labor sind auch in Deutschland eine wachsende Gefahr. Im Internet werden die psychoaktiven Stoffe - bunt verpackt und mit spaßigen Sprüchen versehen - oft als angeblich "legale" Alternative zu Drogen wie Ecstasy oder Cannabis verkauft. Das Universitätsklinikum Freiburg kam Jugendschutz.net zufolge bei einer Analyse zwischen April 2015 und März 2016 jedoch zu anderen Ergebnissen: Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der 471 untersuchten Produkte fielen unter das Betäubungsmittelgesetz.

73 Prozent der Mischungen hätten starke psychoaktive Substanzen enthalten, von denen bekannt sei, dass sie zu gefährlichen Vergiftungen führten können. Andere Nebenwirkungen dieser Designerdrogen sind Übelkeit, Herzrasen, Panikattacken, Kreislaufversagen und Bewusstlosigkeit. Die Zahl der Todesfälle durch "Legal Highs" stieg im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundeskriminalamts auf 39. 2014 waren es 25 Todesfälle.

Altersbeschränkungen werden nicht eingehalten

"Legal Highs" haben Experten zufolge zudem ein hohes Suchtpotenzial. "Häufig sind diese Onlineshops sehr jugendaffin gestaltet und erwecken den Eindruck, dass das Leben durch Rauschmittel bereichert wird", kritisierte der KJM-Vorsitzende Andreas Fischer. Die Entwicklung von Jugendlichen könne durch die Drogen aber "schwer gefährdet werden". Die KJM leitete demnach erste Aufsichtsverfahren gegen deutsche Betreiber von Webshops ein, die psychoaktive Drogen anpreisen. Betreiber von Onlineshops bewerben ihre Produkte nach Recherchen von Jugendschutz.net auch massiv über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter und ködern Kunden sogar mit kostenlosen Probepäckchen. Obwohl die Shops in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen betonten, nicht an unter 18-Jährige zu verkaufen, werde das in keinem der überprüften Shops sicher gestellt.

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zum Verbot von "Legal Highs" nannten die Jugendschützer einen "wichtigen Schritt". Wann es in Kraft trete, sei aber ebenso offen wie die Frage, ob es alle rechtlichen Schlupflöcher stopfen könne. Viele Betreiber von Onlineshops wollten ihre "Umgehungsstrategien" fortsetzen. Auch ausländische Anbieter böten die Drogen weiter an. "Legal Highs" sind von der Drogengesetzgebung bislang nicht erfasst. Mit dem neuen Gesetz sollen Handel, Einfuhr, Verbreitung und Herstellung von neuen psychoaktiven Stoffen verboten und unter Strafe gestellt werden. Das Verbot bezieht sich auf ganze Stoffgruppen, um eine Verbreitung in immer neuen Varianten zu verhindern.

sti/se (afp, dpa, epd)