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Politik

Bald wieder Abschiebungen nach Syrien?

5. Dezember 2019

Einen formellen Beschluss gibt es dazu noch nicht. Aber nach Informationen aus der Innenminister-Konferenz der Bundesländer dürfte sich am Schutzstatus für Flüchtlinge aus Syrien bald etwas ändern.

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München Flughafen - Polizisten . Abschiebung von Afghanen
Abschiebung von Afghanen am Flughafen München (2017): "Der Wille, Straftäter nach Syrien abzuschieben ist da"Bild: picture-alliance/ZUMAPRESS/S. Babbar

Die Forderung ist politisch brisant: Der Abschiebestopp für Syrer soll gelockert werden. Die Länder-Innenminister von SPD und Unionsparteien seien sich darüber einig, Abschiebungen gefährlicher Straftäter in das Bürgerkriegsland zu erlauben, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hans-Joachim Grote (CDU), in Lübeck. Zugleich verwies der CDU-Politiker auf praktische Probleme. "Es gibt momentan in Syrien für uns keine Ansprechpartner, das ist die Schwierigkeit. Aber der Wille, auch Straftäter nach Syrien wie nach Afghanistan abzuschieben, ist da."

Deutschland Messerattacke in Lübecker Linienbus | PK Innenminister Schleswig-Holsteins Hans-Joachim Grote
Hans-Joachim Grote, Innenminister aus Schleswig-HolsteinBild: picture-alliance/dpa/M. Scholz

Nach Angaben von Grote haben sich die Innenminister von CDU, CSU und SPD bereits darauf verständigt. Abschließend solle das am Freitag beschlossen werden. Auf Nachfrage versuchte sich Grote an einer Klarstellung: "Es bleibt dabei: Es gibt einen Abschiebestopp nach Syrien, mit Ausnahme von schweren Straftaten. Ich glaube, anders wäre es auch den Menschen hier nicht zu vermitteln, dass jemand, der schwere Straftaten begeht, dennoch den Schutzstatus des Flüchtlings hat. Irgendwann werden diese Rechte, die wir gewähren, auch verwirkt."

Gefährdung für Leib und Leben

In Syrien gibt es nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes aktuell keine Region, in die Flüchtlinge ohne Risiko zurückkehren können. "Immer wieder sind Rückkehrer, insbesondere - aber nicht nur - solche, die als oppositionell oder regimekritisch bekannt sind oder auch nur als solche erachtet werden, erneuter Vertreibung, Sanktionen beziehungsweise Repressionen, bis hin zu unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt", heißt es in einem internen Bericht des Auswärtigen Amtes, aus dem die Deutschen Presse-Agentur zitierte.

ml/rb (dpa)