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Politik

Bausparkassen dürfen alte Verträge kündigen

21. Februar 2017

Alte Bausparverträge, die hohe Zinsen abgeworfen haben, dürfen von den Bausparkassen gekündigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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Mehrere Einfamilienhäuser werden in einem Neubaugebiet errichtet. (Foto: picture alliance/dpa/F. Kästle)
Bild: picture alliance/dpa/F. Kästle

Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. 

Profitieren in zwei Phasen

Das Bausparen ist in erster Linie zur Finanzierung einer Eigentumswohnung, des Hausbaus oder von Renovierungsarbeiten gedacht. In einer ersten Phase zahlt der Kunde Beiträge auf ein Konto ein und spart so einen Teil der Bausparsumme an, der zusätzlich verzinst wird. Nach der Ansparphase kann in einer zweiten Phase dann auf die fehlende Bausparsumme ein Darlehn genommen werden. 

Der bei Vertragsabschluss festgeschriebene Zinssatz auf die Sparsumme ist für die Bausparkassen in der anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer wirtschaftlichen Belastung geworden. Viele Bausparer verzichten, ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. Der Bausparvertrag wird so für die Kunden zu einer lukrativen Sparanlage. Wegen der seit Jahren extrem niedrigen Zinsen finden Sparer kaum mehr rentable Anlageformen. Gleichzeitig sind Baukredite zu günstigen Konditionen leicht zu bekommen. Das höhlt das klassische Bausparmodell aus. Denn auf dessen Hauptvorteil, ein sicheres Darlehen zu verlässlichen Konditionen, ist kaum jemand angewiesen. Den Bausparkassen fällt außerdem auf die Füße, dass sie die Zinsen in der Sparphase vor Jahren auf nahezu unbegrenzte Zeit festgeschrieben haben. Heute gibt es solche Zinssätze kaum noch. 

Weg frei für weitere Kündigungen

Haben die Sparer ihr Darlehnen zehn Jahre nach der Sparphase nicht das Darlehen in Anspruch genommen, haben die Institute laut BGH-Urteil jetzt ein Kündigungsrecht. Seit 2015 haben Bausparkassen in der anhaltenden Niedrigzinsphase ihren Kunden schätzungsweise 250.000 Verträge gekündigt. Die bereits ausgesprochenen Kündigungen waren also rechtens. Außerdem ist für die Kassen der Weg frei, um weitere Verträge kündigen zu können.

Der Richterspruch entschied zwei Prozesse, die die Bausparkasse Wüstenrot mit gekündigten Kundinnen führte. Für die unterlegenen Bausparer hatte BGH-Anwalt Peter Wassermann darauf verwiesen, dass es hier um langjährige Verträge gehe. Beim Abschluss wisse niemand, ob er das Darlehen in der Zukunft tatsächlich gebrauchen könne. Den Kassen hätte klar sein müssen, dass sich die Verhältnisse ändern können. 

"Bausparvertrag ist kein normaler Sparvertrag"

Aus Sicht der Institute geht es vorrangig darum, durch regelmäßige Einzahlungen den Anspruch auf ein günstiges Darlehen zu erwerben. "Ein Bausparvertrag ist kein normaler Sparvertrag", hatte für Wüstenrot BGH-Anwalt Reiner Hall argumentiert. Beim BGH sind nach Angaben des Vorsitzenden Richters Jürgen Ellenberger derzeit mehr als 100 Bauspar-Verfahren anhängig. Insgesamt gibt es in Deutschland noch rund 30 Millionen Bausparverträge.

pab/uh (afp, dpa)