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Bayern und Hessen wollen nicht mehr zahlen

5. Februar 2013

Die schwarz-gelben Landesregierungen von Bayern und Hessen ziehen vor das Bundesverfassungsgericht: Sie wollen nicht mehr für die anderen Bundesländer bezahlen. Denen gefällt das natürlich nicht.

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Symbolbild Länderfinanzausgleich, eine Hand legt eine 1-Euro-Münze auf eine Waage (Foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die beiden Regierungen wollen die Klage an diesem Dienstag bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Wiesbaden formell auf den Weg bringen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU, und sein hessischer Amtskollege Volker Bouffier, CDU, erklärten vor der Sitzung, es könne nicht sein, dass nur noch drei von 16 Ländern zahlen müssten. Bayern brachte im vergangenen Jahr 3,9 Milliarden Euro in den Ländertopf ein, Hessen zahlte 1,3 Milliarden Euro und aus Baden-Württemberg kamen 2,7 Milliarden Euro. Die grün-rote Landesregierung in Stuttgart will sich der Verfassungsklage nicht anschließen.

Mehr als drei Milliarden für Berlin

Größter Nutznießer der Ausgleichsregelung ist unter den 13 "Nehmer-Ländern" das Bundesland Berlin. Die deutsche Hauptstadt erhielt 2012 rund 3,3 Milliarden Euro. Auf denPlätzen folgten Sachsen mit 962 Millionen Euro und Sachsen-Anhalt mit 547 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen, das 2010 aus dem Kreis der Netto-Zahler ausgeschieden ist, erhielt 2012 rund 400 Millionen Euro. Bayern gehörte nach Gründung der Bundesrepublik 1949 selbst 40 Jahre lang zu den Nehmer-Ländern.

Der Finanzausgleich zwischen wirtschafts- und damit steuerstarken und finanziell schwächeren Ländern dient der Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland und hat Verfassungsrang. Wie die Umverteilung konkret ausgestaltet werden soll, schreibt das Grundgesetz aber nicht vor. Das aktuelle Gesetz zum Länderfinanzausgleich wurde 2001 beschlossen und gilt bis zum 31. Dezember 2019. Nach Überzeugung der CSU-FDP beziehungsweise CDU-FDP-Regierungen in München und Wiesbaden ist das System in einer derartigen Schieflage, dass bis zu Verhandlungen über eine Neuregelung für die Zeit nach 2019 nicht gewartet werden kann. Eine Rolle dürfte aber auch spielen, dass im Herbst in Bayern und Hessen neue Landtage gewählt werden.

Die Ministerpräsidenten Bouffier (l) und Seehofer (Foto: dpa)
Die Ministerpräsidenten Bouffier (l) und SeehoferBild: picture-alliance/dpa

1999 hatten die zahlenden Länder schon einmal geklagt und beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einen Teilerfolg errungen. Seit 2005 gelten stärkere Leistungsanreize. Die erhoffte Wirkung blieb aber weitgehend aus. So kritisieren Bayern und Hessen denn auch vor allem, für die nehmenden Länder fehle der Anreiz, ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation zu verbessern. Es könne nicht sein, dass "sich andere Länder mit unserem Geld Wohltaten leisten und wir dann Schulden aufnehmen müssen", sagte Hessens Bouffier. Der bayerische Finanzminister Markus Söder erklärte, es sei einfach unfair, "dass den Bayern immer weniger übrig bleibt von dem, was sie selbst erwirtschaften".

Geberländer kritisieren Vorstoß

Bei den anderen Ländern stößt die bayerisch-hessische Initiative naturgemäß auf wenig Gegenliebe. So sagte die Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, CDU, die Klage in Karlsruhe sei nicht richtig und erfolgversprechend. Damit werde von der vereinbarten Neuordnung des Finanzausgleiches bis 2019 abgelenkt. Ähnlich äußerte sich der sächsische Regierungschef Stanislaw Tillich, ebenfalls CDU. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und ihre Parteifreundin, die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, nannten die Klage mit Blick auf die Landtagswahlen in Bayern und Hessen Wahlkampfgetöse.

wl/SC (dpa, afp, rtr)