1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Beschneidungsurteil rechtskräftig

29. Juni 2012

Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig. Die politische Diskussion geht jedoch weiter.

https://p.dw.com/p/15OK3
ARCHIV - Chirugische Instrumente werden zurechtgelegt, vor einer jüdischen Beschneidungszeremonie für einen acht Tage alten Jungen, in Budapest, Ungarn, am 13 November 2011. Die Organisation «Religionsgemeinschaft des Islam» hat nach dem Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen von Jungen vor der Kriminalisierung von Eltern und Ärzten gewarnt. «Das ist ein harmloser Eingriff mit tausende Jahre alter Tradition und hohem Symbolwert», sagte der Vorsitzende Demir am Mittwoch (27.06.2012) der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. EPA/BEA KALLOS HUNGARY OUT +++(c) dpa - Bildfunk+++
Chirurgische Instrumente für jüdische BeschneidungszeremonieBild: picture-alliance/dpa

Das Urteil, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet, sei rechtskräftig, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Die Anklagebehörde habe auf eine Revision verzichtet. Als Reaktion auf das Urteil hatten verschiedene Kritiker ihre Hoffnung geäußert, dass eine höhere Gerichtsinstanz das am Dienstag veröffentlichte Urteil kassieren könne.

Beschneidung als "irreparabler Eingriff"

Das Kölner Landgericht hatte in zweiter Instanz über die Strafbarkeit eines Arztes entschieden, der einen vierjährigen muslimischen Jungen beschnitten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren angestrengt, weil es nach dem Eingriff zu Komplikationen gekommen war.

Die Richter befanden, die mit der Beschneidung einhergehene körperliche Veränderung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, "später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können". Die Richter argumentierten, die religiöse Beschneidung sei ein dauerhafter und irreparabler Eingriff für das Kind und gelte auch bei Zustimmung der Eltern als Körperverletzung. Der angeklagte Arzt wurde aber freigesprochen, er habe aus einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" heraus gehandelt, befand das Gericht.

Richterspruch löste Irritationen aus

Juden und Muslime, bei denen die Beschneidung von Jungen zur religiösen Praxis gehört, hatten bestürzt auf das Urteil reagiert. Auch der Kölner Kardinal Joachim Meisner kritisierte den Richterspruch nun als "Eingriff in die Religionsfreiheit". Das Urteil konstruiere "eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet". Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, seien "entschieden entgegenzutreten", sagte der Kardinal. Ähnlich hatte sich auch die Deutsche Bischofskonferenz geäußert.

Ebenfalls auf Distanz zum Urteil geht Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP). Der Richterspruch habe im Ausland "Irritationen" ausgelöst, sagte Westerwelle der "Bild"-Zeitung. "Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind." Auch die CDU/CSU kritisierte die Entscheidung. Für das Erziehungsrecht sei es "grundlegend, die Kinder im eigenen soziokulturellen Kontext zu erziehen". Zudem handele es sich bei der Beschneidung um einen "vergleichsweise kleinen Eingriff", sagte die Religionsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Flachsbarth (CDU).

Krankenhaus zieht erste Konsequenzen

Das Urteil sorgt nun für Verunsicherungen bei Ärzten. Das Jüdische Krankenhaus Berlin kündigte an, bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen an Jungen mehr vorzunehmen. Die Chirurgen des Krankenhauses könnten nicht in einem nun quasi rechtsfreien Raum operieren, sagte der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kristof Graf, der "tageszeitung". Das Krankenhaus hatte demnach das umstrittene Urteils durch einen internen und einen externen Juristen prüfen lassen.

Schon jetzt seien im Jüdischen Krankenhaus Berlin zwei geplante Beschneidungen vom Operationsplan abgesetzt worden, sagte Graf. Von den rund 300 Beschneidungen des vergangenen Jahres in seinem Haus seien über ein Drittel religiös motiviert gewesen. Die Mehrheit davon sei nicht an jüdischen, sondern an muslimischen Jungen vorgenommen worden. Das Jüdische Krankenhaus Berlin im Stadtteil Mitte gilt als lokales Versorgungskrankenhaus in einem Viertel mit einem hohen Anteil von Menschen türkischer Herkunft.

GD/det (dpa, afp, epd, kna)