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Millionenkosten für Drohnenabwehr

25. Januar 2020

Die Polizeibehörden sind laut Bundesregierung aktuell nur "technisch begrenzt" zur Abwehr von Drohnen an Flughäfen in der Lage. Ein besserer Schutz würde Millionen kosten - und könnte für neue Probleme sorgen.

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Deutschland l Bund rechnet mit hohen Kosten für Drohnenabwehrsystem an Flughäfen
Bild: picture alliance/dpa/J. Stratenschulte

Die Verbesserung der Drohnenabwehr an deutschen Flughäfen dürfte nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums Millionen verschlingen. Pro Flughafen sei mit einmaligen Kosten von 30 Millionen Euro für ein stationäres und 13 Millionen Euro für ein mobiles System zu rechnen, schreibt das Bundesverkehrsministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Bei wie vielen Flughäfen eine Drohnenabwehr erforderlich sein könnte, führt das Ministerium nicht aus. Es gibt in Deutschland nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 16 internationale Verkehrsflughäfen, hinzu kommen regionale Flughäfen.

"Drohnen dürfen die Sicherheit an deutschen Flughäfen nicht gefährden", erklärte der FDP-Abgeordnete Bernd Reuther: "Deswegen muss die Bundesregierung nötige Maßnahmen zur Drohnenabwehr in ihrem Haushaltsentwurf für 2021 berücksichtigen."

Zwei Millionen Förderung

Derzeit verfügten Bundespolizei und Bundeskriminalamt über technische Mittel, um unbemannte Luftfahrzeuge zu entdecken, zu verifizieren und abzuwehren, hieß es weiter. Sie seien zudem "technisch begrenzt in der Lage", die Steuerung von Drohnen zu stören oder "physisch auf diese einzuwirken".

Das Verkehrsministerium unterstützt mit zwei Millionen die Entwicklung eines Drohnenabwehrsystems namens "Falke". Am Hamburger Flughafen soll getestet werden, wie eindringende Drohnen aufgespürt, identifiziert und notfalls abgefangen werden können, damit der Flugverkehr nicht gestört wird.

Herausforderungen der Abwehr

Die Herausforderung besteht darin, dass "Detektions-, Identifikations- und Abwehrsysteme die vorhandene Infrastruktur im Flughafenumfeld nicht beeinträchtigen" dürfen, schrieb das Ministerium. Wichtig sei auch eine "niedrige Falschalarmrate".

Im Jahr 2018 waren 158 Fälle gemeldet worden, in denen Drohnen den Flugverkehr in Deutschland störten. Im ersten Halbjahr 2019 waren es 70 Fälle. Drohnen dürfen in einem Umkreis von 1,5 Kilometer rund um internationale Flughäfen - wie Frankfurt/Main, München, Hamburg, Berlin oder Köln/Bonn - nicht fliegen.

stu/hf (dpa, afp)