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Grenzen für anonyme Bewertung im Netz

1. März 2016

Bewertungsportale für Ärzte müssen konkrete Nachweise vorlegen können, ob ein Nutzer tatsächlich beim betroffenen Mediziner war. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

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BGH-Urteil zu Jameda (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Wer auf einem Bewertungsportal im Internet einen Arzt schlecht benotet, muss künftig damit rechnen, öfter einen Nachweis für den Arztbesuch vorlegen zu müssen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Portale auf Nachfrage von Ärzten geschwärzte Unterlagen von Patienten vorlegen, wenn diese anonym dem Mediziner schlechte Noten gegeben haben. Das bedeutet für die Betreiber der Seiten, dass sie Beanstandungen von Ärzten ernsthafter überprüfen müssen. Dazu gehört auch, von den Bewertern eine nähere Begründung zu dem Kommentar zu verlangen und den Besuch beim Arzt gegebenenfalls zu belegen. Die Prüfpflicht der Betreiber dürfe die Seiten aber nicht in ihrer Existenz gefährden, entschieden die Karlsruher Richter (Az: VI ZR 34/15).

Berliner Zahnarzt hatte geklagt

Der Bundesgerichtshof gab damit einem Zahnarzt aus Berlin recht. Der Mediziner hatte sich gegen eine Bewertung mit der Schulnote 4,8 auf dem Bewertungsportal Jameda gewehrt und behauptet, der vermeintliche Patient sei gar nicht bei ihm in Behandlng gewesen. Das Portal hatte auf Nachfrage von dem Nutzer zwar eine weitere Stellungnahme erhalten, diese unter Hinweis auf den Datenschutz aber nicht an den Arzt weitergeleitet. Nach Meinung des Gerichts hat das Portal seine Prüf- und Nachweispflichten verletzt.

Stattdessen müsse in solch einer Situation der Bewerter aufgefordert werden, den Arztbesuch genau zu beschreiben und Unterlagen vorzulegen, die die Behandlung belegen können. Dazu zählten Rezepte oder Bonushefte. Die Belege dürften nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes an den Arzt weitergegeben werden. Allerdings müssten sie geschwärzt sein, um die Anonymität des Patienten zu gewährleisten. Der BGH verwies den Streit zur weiteren Klärung an das Oberlandesgericht Köln zurück.

Urteil mit weitrechenden Folgen

Unklar ist, welche Bedeutung die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf das große Angebot an Bewertungsportalen im Internet hat. Eine Gerichtssprecherin sagte, das Urteil könne weitreichende Folgen auch für andere Portale haben. Sie müssten nun ihre Prüfprozesse anpassen. Neben Bewertungsportalen für Ärzte gibt es auch vergleichbare Angebote etwa für Handwerker oder Rechtsanwälte.

wo/ (dpa, afp, epd)