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Motassadeq verurteilt

Heinz Dylong16. November 2006

Der Bundesgerichtshof hat den Marokkaner Mounir El Motassadeq auch der Beihilfe zum Mord bei den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA schuldig gesprochen. Das Strafmaß muss noch festgesetzt werden.

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Mounir El Motassadeq
Mounir El MotassadeqBild: AP
Mounir El Motassadeq und sein Anwalt Udo Jacob unterhalten sich im Hamburger Gerichtssaal während des zweiten Prozesses
Mounir El Motassadeq (links) und sein Anwalt Udo Jacob beim zweiten Prozess in HamburgBild: AP

Das Urteil gegen den Terrorhelfer Mounir El Motassadeq ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (16.11.2006) verschärft worden. Der Marokkaner, der bereits für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war, wurde wegen seiner Rolle bei den Anschlägen des 11. September 2001 nun auch der Beihilfe zum vielfachen Mord für schuldig befunden. Der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf sagte bei der Urteilsverkündung, in dem neuen Verfahren vor dem OLG müsse nur noch eine "der Tat und Schuld angemessene Strafe festgesetzt werden". Das bedeutet, dass eine neue Beweisaufnahme nicht mehr nötig ist. Der zu sieben Jahren Haft Verurteilte muss nun mit bis zu 15 Jahren Gefängnis rechnen. Motassadeq bleibt aber auf freiem Fuß: Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte einen Antrag der Bundesanwaltschaft ab, ihn wieder in Haft zu nehmen.

Schon zwei Urteile

Ein energischer Klaus Tolksdorf, vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
Klaus Tolksdorf, Vorsitzender Richter am BGH in KarlsruheBild: AP

Damit muss das Oberlandesgericht in Hamburg Motassadeq nun ein drittes Mal verurteilen. Das erste Mal war er 2003 zu 15 Jahren wegen Beihilfe zum Mord und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden; das zweite Mal im August 2005 zu sieben Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Aber beide Urteile wurden wieder aufgehoben. Zuletzt hatten sowohl Motassadeqs Verteidiger als auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt: Die Verteidiger wollten ein milderes, die Bundesanwälte ein härteres Urteil.

Das Hamburger Oberlandesgericht hatte in seinem zweiten Anlauf Motassadeq "nur" wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Dafür sprachen nach Ansicht des Gerichts vielerlei Anzeichen: Motassadeq habe - so der Erkenntnisstand des Hamburger Verfahrens - für die späteren Attentäter vom 11. September um Mohammed Atta sozusagen die Organisationsstruktur in Hamburg aufrecht erhalten - und zwar auch bei Abwesenheit der Attentäter. Und Motassadeq habe gegenüber Familien und Freunden die konspirativen Aufenthalte seiner Gesinnungsgenossen in Afghanistan, beziehungsweise bei Flugschulen in den USA, verschleiert.

"Blumige Gedanken"

Motassadeq hatte nach Feststellungen des Oberlandesgerichts in Hamburg gewusst, dass die Gruppe um Atta Selbstmordattentate mit Verkehrsflugzeugen plante. Er sei aber eben nicht in die genauen Details des späteren Anschlags vom 11. September 2001 eingeweiht gewesen. Nach dieser Interpretation war dem Angeklagten Motassadeq also nicht klar, dass die Flugzeuge in Gebäude wie die Twin Towers oder das Pentagon rasen sollten, um so die Zahl der Todesopfer in bislang unvorstellbare Dimensionen zu treiben. Nach Ansicht der Richter am Hamburger Oberlandesgericht entfiel denn auch der Vorwurf der Beihilfe zum Mord.

Diese Lesart ist nach den Worten des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof in Karlsruhe Klaus Tolksdorf ein Irrweg. Tolksdorf beharrte bei der mündlichen Verhandlung im Oktober darauf, dass das Hamburger Gericht hier auf "blumige Gedanken" hereingefallen sei. Motassadeq sei wohl klar gewesen, dass zumindest Besatzung und Passagiere - also durchaus etliche hundert Menschen - bei Selbstmordattentaten mit vier Flugzeugen den Tod fänden. Das erweise klar auch seinen Vorsatz bei dieser Mordbeihilfe, argumentiert Tolksdorf.