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Wird Reinheitsgebot Weltkulturerbe?

2. Dezember 2013

Für sein schmackhaftes Bier ist Deutschland weltweit bekannt. Nun wollen die heimischen Brauer das Reinheitsgebot als Weltkulturerbe verankern lassen. Der Weg dahin ist jedoch lang. Und die Ehrung winkt wohl erst 2016.

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ARCHIV - Zwei Männer stoßen in einem Biergarten in der Innenstadt von Landshut (Niederbayern) mit zwei Gläsern Weizenbier an (Archivfoto vom 16.11.2006). Der Verband Private Brauereien Deutschland informiert auf einer Pressekonferenz über Gentechnik bei Braurohstoffen und das Reinheitsgebot am Dienstag (12.06.2007) in Berlin. Foto: Armin Weigel dpa/lby +++(c) dpa - Bildfunk+++
ReinheitsgebotBild: picture-alliance/dpa

Die traditionelle Handwerkstechnik solle bis 2016 und damit pünktlich zum 500. Jubiläum des Reinheitsgebots in das entsprechende UNESCO-Verzeichnis aufgenommen werden, teilte der Deutsche Brauer-Bund am Montag mit. Ein entsprechender Antrag sei in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht worden und werde nun durch die zuständigen Stellen geprüft.

Nach dem deutschen Reinheitsgebot, das am 23. April 1516 vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. ausgerufen wurde, gehören nur Wasser, Malz, Hopfen und Gerste ins Bier. Laut Brauer-Bund ist es seit 1906 geltendes Recht in Deutschland und die wahrscheinlich älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.

"Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken", betonte Verbandspräsident Hans-Georg Eils. Es garantiere die Reinheit, Qualität und Bekömmlichkeit des Gerstensafts und damit einen "Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden".

Umständlicher Instanzenweg

Den Erstantrag zur Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe-Verzeichnis reichte der Bayerischen Braubund in der vergangenen Woche beim Bayerischen Kultusministerium ein. Wie in jedem Bundesland wird auch dort eine Vorauswahl getroffen, die dann durch mehrere Bundesstellen gefiltert und letztlich an das UNESCO-Komitee in Paris weitergeleitet wird. Dessen Auswahl muss am Ende nochmals durch die Kultusministerkonferenz und den Kulturbeauftragten der Bundesregierung bestätigt werden.

Deutschland ist erst in diesem Jahr dem UNESCO-Vertrag zum Erhalt von Bräuchen und Traditionen beigetreten. Bis Ende November lief bei den Kulturministerien der Länder die Anmeldungsfrist für erste Vorschläge. Danach könnten voraussichtlich 2016 deutsche Bräuche erstmals unter Schutz gestellt werden.

Insgesamt gibt es nach Verbandsangaben mehr als 1300 Brauereien in Deutschland. Diese bieten über 40 verschiedene Biersorten und etwa 5000 einzelne Marken an.

kle/uh (afp, dpa, kna)