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Bis zu zwölf Jahre Haft für "Sauerland-Gruppe"

4. März 2010

Die Angeklagten der Sauerland-Gruppe müssen wegen der Planung von Terroranschlägen auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen in Deutschland für bis zu zwölf Jahre ins Gefängnis. Drei von ihnen nahmen das Urteil an.

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Archivbild: Angeklagte neben Wachtmeistern und Anwälten im Gerichtssahl (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa
Richter Ottmar Breidling in schwarzer Robe (Foto: dpa)
Sprach das Urteil im "Sauerland-Prozess": Vorsitzender Richter Ottmar BreidlingBild: picture-alliance/dpa

Die Angeklagten der islamistischen Sauerland-Gruppe müssen für bis zu zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach Fritz G., Daniel S. und Adem Y. am Donnerstag (04.03.2010) wegen Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamische Dschihad Union und Verabredung zum vielfachen Mord schuldig. Fritz G. und Daniel S. wurden zu jeweils zwölf Jahren, Adem Y. zu elf Jahren Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte Atilla S. wurde als Unterstützer der Terroristen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Damit blieben die Richter leicht unterhalb des von der Anklage geforderten Strafmaßes von bis zu 13 Jahre Haft.

"Einen Anschlag von einem solchen Ausmaß hat es in Deutschland noch nie gegeben und auch nicht die Verabredung zu einem solchen Anschlag", sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling in seiner Urteilsbegründung. Der weltweite islamistische Terrorismus sei die "Geißel unserer Zeit", betonte er. Offenbar seien auch im Westen junge Männer bereit, "ihr eigenes Leben für ihre wirren Dschihad-Ideen zu opfern."

Urteil angenommen - Angeklagte waren geständig

Archivbild: Gefangene in blauer Häftlingskleidung werden abgeführt (Foto: dpa)
Drei der Angeklagten auf dem Weg zu einem HaftprüfungsterminBild: picture-alliance/ dpa

Daniel S., Adem Y. und Atilla S. nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an. Letzterer kann wegen der bereits verbüßten Untersuchungshaft schon in gut fünf Monaten auf freien Fuß kommen. Auch die Bundesanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Mit Ausnahme des Urteils für Fritz G., der "Leiter der Operation" war, ist der Richterspruch damit rechtskräftig. Fritz G. wolle "eine Nacht darüber schlafen", erklärte sein Anwalt. "Wir sind sehr zufrieden. Das Urteil entspricht bis auf kleine Abstriche weitestgehend unseren Anträgen", sagte Bundesanwalt Volker Brinkmann.

Schuldig oder unschuldig - diese Frage spielte nach den umfangreichen Geständnissen der vier Angeklagten lange vor dem Urteilsspruch keine Rolle mehr. Rund 1200 Seiten Papier füllen die Aussagen der Männer während des Düsseldorfer Prozesses. Detailreich schildern sie darin, wie sie die Herstellung von riesigen Autobomben vorbereiteten, um damit vor allem in Deutschland stationierte US-Soldaten zu töten. Ziel sei unter anderem der Luftwaffenstützpunkt Ramstein gewesen, hatten die Angeklagten erklärt. Für die Bundesanwaltschaft brachten die Aussagen allerdings nur in einigen Details neue Erkenntnisse. Der Grund: Fahnder observierten die Angeklagten schon Monate vor der Zerschlagung der Gruppe.

US-Soldaten als Ziel

Adem Y. mit weißer Gebetshaube (Foto: AP)
Legte wie die anderen Angeklagten ein Geständnis ab: Adem Y.Bild: AP

Ihren Namen erhielt die Terror-Zelle in der Öffentlichkeit von dem Ort der Festnahme am 4. September 2007. Ein Ferienhaus im Sauerland - das ließ die meisten Deutschen lange Zeit vor allem an beschauliche Idylle denken. Der Auftrag dazu kam von der Islamischen Dschihad Union. Bomben sollten Diskotheken, Kasernen und Flughafen-Gebäude zerstören, die Zünder dafür hatte einer der Angeklagten bereits in der Türkei besorgt. Was er damals nicht wusste: die Mehrzahl war nicht funktionstüchtig.

Details wie dieses führten zu einer öffentlichen Debatte, für wie gefährlich man die vier Terroristen zu nehmen habe. Für die Verteidigung stand fest, dass die "Sauerland-Gruppe" lediglich aus irregeleiteten Dilettanten bestand. Doch auch sie konnte nicht den unbändigen Hass der Täter in Abrede stellen, die nach eigener Darstellung von einem Blutbad wie in den USA am 11. September 2001 träumten.

Verteidigerin: Angeklagter mit pubertären Vorstellungen

Ankläger und Verteidiger hatten in ihren Plädoyers unterschiedliche Ansichten geäußert, wie die Taten der vier Männer tatsächlich zu bewerten seien. Die einen sahen in ihnen "stramme Gotteskrieger", deren Reue und Geständnisse nur taktischer Natur seien. Für die Verteidiger standen dagegen verblendete junge Männer vor Gericht, die sich - so einer der Anwälte - "schlichtweg vergaloppiert" hätten. Nach wie vor seien ihre Mandanten tief religiös, räumten die meisten Verteidiger ein. Zugleich betonten sie, die Angeklagten hätten sich vom Terrorismus losgesagt. Etwas anders lag der Fall bei dem Deutschtürken Adem Y. Über ihn sagte seine Verteidigerin, er pflege "pubertäre Vorstellungen von Kampfeshandlungen à la Rambo". Dennoch habe auch er echte Reue gezeigt.

Autor: Christian Fähndrich, Pia Gram (dpa,ap,rtr,afp)

Redaktion: Dirk Eckert, Julia Elvers-Guyot