1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Illegale Hürden

20. Dezember 2006

Im Übernahmekampf um den spanischen Energiekonzern Endesa hat die EU-Kommission neue Übernahmehürden Spaniens für den deutschen Bieter E.ON für illegal erklärt.

https://p.dw.com/p/9aTU
Strommasten bei Köln
Bild: PA/dpa

Auch die abgeschwächten Auflagen für die Übernahme des spanischen Stromversorgers Endesa durch den deutschen E.ON-Konzern sind laut einer Entscheidung der EU-Kommission rechtswidrig. Die spanische Regierung müsse die Auflagen bis zum 19. Januar zurücknehmen, forderte die EU-Kommission am Mittwoch (20.12.2006).

Unzureichende Lockerung

Madrid hatte nach einer ersten Verwarnung der Kommission Ende September bereits einen Teil der Hürden für die Übernahme abgebaut. Mit dem Beschluss vom Mittwoch machte Brüssel jedoch klar, dass dies nicht ausreicht.

Das Logo des spanischen Energieversorgers Endesa markiert den Sitz des Unternehmens in Madrid am 25. Februar 2006, AP
Endesa-Hauptsitz in MadridBild: AP

Die Entscheidung bezieht sich auf vier entschärfte Auflagen, die die spanische Regulierungsbehörde CNE Anfang November veröffentlicht hatte. Sie schreiben vor, dass Endesa-Vermögenswerte auf den Balearen und den Kanarischen Inseln sowie in den nordafrikanischen Exklaven Mellila und Ceuta während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht verkauft werden dürfen.

Auflagen akzeptiert

Auch müsse die Marke Endesa für ebenfalls fünf Jahre beibehalten werden. In den Kraftwerken dürfe nur Kohle aus heimischer Produktion verfeuert werden. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit dürfe der Düsseldorfer Energiekonzern E.ON zudem keine strategische Entscheidungen im Widerspruch zur spanischen Gesetzgebung treffen.

E.ON, das 37 Milliarden Euro für Endesa bietet, hatte diese entschärften Auflagen bereits Anfang November für "akzeptabel" erklärt. Die EU-Kommission urteilte am Mittwoch jedoch, die modifizierten Vorgaben verletzten weiterhin die Niederlassungsfreiheit und das Gebot des freien Kapitalverkehrs.

Ferner kritisierte die Behörde, dass Spanien einen Teil der bereits Ende September für rechtswidrig erklärten Auflagen gar nicht oder nur geringfügig geändert habe. Das damals eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien laufe deshalb weiter. Lenkt Madrid nicht ein, so droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). (stu)