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Politik

Brandenburgs Paritätsgesetz verfassungswidrig

23. Oktober 2020

Deutlich mehr Männer als Frauen haben politische Mandate in Deutschland. Brandenburg wollte dagegen ansteuern. Doch die Verfassungsrichter in Potsdam kippen das entsprechende Gesetz.

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Urteil des Verfassungsgericht Brandenburg zum Paritätsgesetz
Der Präsident des Brandenburger Verfassungsgerichts, Markus Möller (l.) mit dem Urteil Bild: Soeren Stache/dpa/picture-alliance

Das Urteil war auch auf Bundesebene mit Spannung erwartet worden, sollte doch das Paritätsgesetz in Brandenburg für die gleichmäßige Besetzung der Kandidatenlisten für Landtagswahlen mit Frauen und Männern sorgen. Doch nach Thüringen lehnten auch die Verfassungsrichter in Potsdam eine solche Regelung ab. Das Gesetz beschränke die Freiheit der Parteien bei der Aufstellung der Bewerber und damit die Teilnahme an Wahlen, begründet das Gericht sein Urteil. (AZ: VfGBbg 9/19, VfGBbg 55/19)

Als erstes deutsches Bundesland hatte Brandenburg Anfang 2019 mit der damaligen Regierungskoalition von SPD und Linken sowie Stimmen der oppositionellen Grünen das Paritätsgesetz beschlossen. Seit Ende Juni dieses Jahres ist es in Kraft und sollte erstmals bei der Landtagswahl 2024 angewendet werden.

NPD und AfD klagten

Die Richter in Brandenburg gaben mit ihrer Entscheidung zwei Klagen der NPD und der AfD recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke verteidigte die Regelung im August nochmals. Wenn Frauen die Hälfte der Bevölkerung stellten, sei die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot, sagte sie bei der mündlichen Verhandlung.

Deutschland Justiz l Urteil des Verfassungsgericht Brandenburg zum Paritätsgesetz - Ulrike Liedtke
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke kam zur Urteilsverkündung Bild: Soeren Stache/dpa/picture-alliance

Das Urteil ist ein Rückschlag für entsprechende Bestrebungen auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kippte im Juli das dortige Gesetz im Landeswahlrecht, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen.

Auch auf Bundesebene kämpfen Frauen für mehr Teilhabe in Parlamenten. Unter ihnen sind die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt und die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Der Frauenanteil im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37,3 Prozent auf 31,2 Prozent gesunken. Im Brandenburger Landtag liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei rund einem Drittel.

se/mak (dpa, epd, afp)