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Politik

Temer sagt Hamburg-Reise ab

29. Juni 2017

Als erster amtierender Präsident in der Geschichte Brasiliens ist Michel Temer wegen Korruptionsverdachts angeklagt. Jetzt hat das angeschlagene Staatsoberhaupt angekündigt, nicht am G20-Gipfel teilnehmen zu wollen.

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Brasilien Präsident Temer soll wegen Korruption der Prozess gemacht werden
Bild: Reuters/U. Marcelino

Nach Medienberichten will Temer aus innenpolitischen Gründen lieber in Brasilien bleiben und nicht am Treffen der Staats- und Regierungschefs der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer am 7. und 8. Juli in Hamburg teilnehmen. Hintergrund der Absage könnte auch sein, dass der Präsident während dieser Zeit mit Parlamentsabgeordneten sprechen will, um sein Amt zu retten. 

Am Montag hatte Generalstaatsanwalt Rodrigo Janot beim Obersten Gerichtshof in Brasilia Klage gegen Temer eingereicht. Dem 76-Jährigen wird vorgeworfen, Schmiergeldzahlungen akzeptiert und im Gegenzug zugunsten des größten Fleischkonzerns der Welt, JBS, Einfluss auf die Wettbewerbsbehörde genommen zu haben.

Beliebtheit auf sieben Prozent gesunken

Als Beweis führte Janot Fotos an, auf denen zu sehen sein soll, wie ein Vertrauter Temers von einem JBS-Direktor einen Geldkoffer entgegennimmt. Noch ist es nicht klar, ob es zum Prozess kommt. Dazu müssten zwei Drittel der Abgeordneten für die Aufhebung der Immunität stimmen - also mindestens 342 der 513 Parlamentarier.

Temer hat die Vorwürfe zurückgewiesen und schließt einen Rücktritt aus. Er war im Zuge der Suspendierung der linksgerichteten Ex-Präsidentin Dilma Rousseff im Mai 2016 ins Amt gekommen und hatte sich durch einen Machtkampf mit seiner Vorgängerin unbeliebt gemacht. Im vergangenen Juli gaben nur 14 Prozent der Bevölkerung an, mit seiner Arbeit zufrieden zu sein. Inzwischen sind es nur noch sieben Prozent.

Zuletzt rammte ein Unbekannter mit seinem Auto die Tore des Präsidentenpalastes, wurde aber von Sicherheitskräften aufgehalten und festgenommen. Bei dem Fahrer handelt es sich nach Polizeiangaben wahrscheinlich um einen Minderjährigen.

hk/fab (dpa, rtr)