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Asylverfahren beschleunigt

11. November 2014

Asylanträge von verfolgten Syrern und Irakern können ab sofort schneller bearbeitet werden. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzt damit einen Beschluss der Innenminister um.

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Syrische Flüchtlinge in Deutschland (Foto:picture alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Innenminister des Bundes und der Länder hatten sich bei einem Sondertreffen am 17. Oktober auf eine zügige Bearbeitung von Asylanträgen von Flüchtlingen aus extrem unsicheren Herkunftsländern geeinigt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte damals erklärt, dass Asylanträge von Bürgerkriegsflüchtlingen möglichst schon im Erstaufnahmelager entschieden werden sollten. Durch die Klarheit über den Status der Betroffenen sollen die Kommunen bei Fragen zur Unterbringung entlastet werden.

Die Sonderregelung betrifft den Angaben zufolge Syrer (Artikelbild) sowie Iraker jesidischen oder christlichen Glaubens. Ihre Anträge werden von den Mitarbeitern des Bundesamtes vorrangig behandelt. Dabei frage die Behörde mit Fragebögen die für eine Schutzgewährung wesentlichen Punkte ab. Auf eine Anhörung könne in der Regel verzichtet werden.

Der Bescheid ist damit den Angaben zufolge im Idealfall nach elf Tagen möglich. Asylverfahren dauern momentan im Durchschnitt sieben Monate. Die große Koalition strebt eine Bearbeitungsdauer von maximal drei Monaten an. Syrer und Iraker bekommen derzeit in aller Regel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Die Dublin-Regel gilt auch hier

Voraussetzung für das verkürzte Verfahren ist, dass die Betroffenen nur die Anerkennung als Flüchtling beantragen, weil dadurch die Prüfung der Asylanerkennung entfällt. Von den rechtlichen Folgenseien Asyl- und Flüchtlingsanerkennung praktisch gleich, hieß es aus dem Ministerium.

Die verkürzten Verfahren gelten allerdings nicht für Flüchtlinge, für deren Asylantrag nach der Dublin-Regel ein anderes Land zuständig ist. Zudem werden den Angaben zufolge eine Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung stattfinden. Durch verstärkten Einsatz von Dolmetschern soll ausgeschlossen werden, dass Antragsteller die Zugehörigkeit zu einer der verfolgten Gruppen nur vortäuschen.

gmf/as (dpa, epd, kna)