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Politik

Bundesanwaltschaft ermittelt nach Geiselnahme

17. Oktober 2018

War es ein Terrorakt des "Islamischen Staates" - oder das Verbrechen eines verwirrten Einzeltäters? Nach dem Anschlag am Kölner Hauptbahnhof und der anschließenden Geiselnahme wird über die Hintergründe gerätselt.

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Köln - Nach Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof
Spezialkräfte der Polizei am Montag am TatortBild: picture-alliance/Geisler-Fotopress/C. Hardt

Die Bundesanwaltschaft hat im Fall der Kölner Geiselnahme die Ermittlungen übernommen. Nach bisherigem Erkenntnisstand lägen "zureichende Anhaltspunkte" für einen radikalislamischen Hintergrund der Tat vor. Dem Beschuldigten werden versuchter Mord in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Der Mann hatte am Montag in einem Schnellrestaurant am Kölner Hauptbahnhof eine brennbare Flüssigkeit entzündet und dann in einer Apotheke eine Geisel genommen. Er habe die Freilassung einer Frau gefordert, deren Mann sich "terroristisch betätigt" haben soll, teilte der Generalbundesanwalt mit. Zudem habe der Verdächtige telefonisch verlangt, nach Syrien zum "Islamischen Staat" (IS) ausreisen zu können. Dies ergebe sich aus Zeugenaussagen.

"Wahrnehmbar alkoholisiert"

Die Karlsruher Behörde will nun klären, ob der Beschuldigte die Taten als Mitglied des IS oder einer anderen Terrororganisation beging oder unter deren Einfluss stand. Auch nach möglichen Hintermännern werde gesucht.

Die Ermittler gehen auch Hinweisen nach, wonach der Syrer psychische Probleme hatte. Zeugen berichteten der Polizei, der Mann habe einen "verwahrlosten Eindruck" gemacht. Er sei bei dem Verbrechen "wahrnehmbar alkoholisiert" gewesen. Der arbeitslose Asylberechtigte war den Behörden wegen Drogendelikten, Diebstahl, Bedrohung und Betrug bekannt.

Der 55-Jährige liegt weiter im Koma. Er war beim Zugriff von Spezialkräften mehrfach angeschossen worden. Bei dem Brandanschlag im Schnellrestaurant hatte zuvor eine 14-Jährige schwere Verletzungen erlitten. Auch die Geisel, die der Mann in der Apotheke in seine Gewalt brachte, wurde verletzt, sie konnte das Krankenhaus aber am Dienstag wieder verlassen.

jj/sti (dpa, afp)